Traktandum 2
Wahl von Landammann und Landesstatthalter
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Die Landsgemeinde hat für eine Amtsdauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Regierungsrates den Landammann und den Landesstatthalter zu wählen.
Die Landsgemeinde befindet mit der neuen Strafprozessordnung über die Erhöhung der Zahl der Oberrichter und eine Änderung bezüglich der Wahl der Strafverfolgungsbehörden. Deshalb findet die Wahl der Gerichtsbehörden nach dem dazu gefällten Entscheid statt. Anschliessend erfolgt die Vereidigung auch der Regierungsräte.
Folgende Regierungsmitglieder werden zum Landammann und zum Landesstatthalter gewählt:
Landammann: Regierungsrat Röbi Marti, BDP, Riedern
Landesstatthalter: Regierungsrat Andrea Bettiga, FDP, Ennenda
Landammann Röbi Marti wird vereidigt.
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Traktanden
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1
Eröffnung der Landsgemeinde
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2
Wahl von Landammann und Landesstatthalter
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3
Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2010
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4
Änderung der Kantonsverfassung (Mehrheitsprinzip bei interkantonalen Zweckverbänden)
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5
Beteiligung an der Kapitalerhöhung der Kraftwerke Linth-Limmern AG als Bestandteil des Finanzvermögens
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6
Memorialsantrag „Ergänzung der Artikel 60 und 63 des Gemeindegesetzes“ (Erweiterung Befugnisse der Stimmberechtigten an Gemeindeversammlungen)
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7
Änderung des Gesetzes über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Memorialsanträge „Passivraucherschutz“)
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8
Mehrjahres-Strassenbauprogramm 2010 bis 2019
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9
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über die Kantonale Sachversicherung Glarus (Totalrevision) -
10
Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe (Behindertenkonzept)
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11
Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Memorialsantrag „Aufhebung Anspruch auf Einbürgerung“)
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12
A. Änderung des Energiegesetzes (Schaffung eines Energiefonds)
B. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Schaffung eines Gewässerrenaturierungsfonds)
C. Memorialsantrag „Energieschub für den Kanton Glarus“ -
13
Finanzausgleich und Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Gesetz über den Finanzausgleich zwischen dem Kanton und den Gemeinden (neu)
C. Änderung des Steuergesetzes (Aufteilung Staatssteuerertrag)
D. Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Finanzausgleichsgesetz
E. Festlegung Steuerfuss Kanton für das Jahr 2011 -
14
Änderung des Steuergesetzes (Memorialsantrag „Vermögenssteuertarif“)
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15
Einführungsgesetz zum Geoinformationsgesetz
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16
Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung (Neuordnung Pflegefinanzierung, Vollzug individuelle Prämienverbilligung)
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17
Raumentwicklungs- und Baugesetz (Totalrevision)
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18
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung und zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (neu)
C. Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Strafprozessordnung und Schweizerische Jugendstrafprozessordnung -
19
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (neu)
C. Gesetz über die Anpassung des kantonalen Rechts an die Schweizerische Zivilprozessordnung -
20
Wahl der Gerichtsbehörden
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21
Memorialsantrag „Die Benutzung aller öffentlichen Verkehrsmittel ist auf dem gesamten Kantonsgebiet kostenlos“
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22
Memorialsantrag „Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Ausländerinnen und Ausländer“
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23
Unerheblich erklärter Memorialsantrag