Traktandum 2
Wahl von Landammann und Landesstatthalter
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Die Landsgemeinde hat für eine Amtsdauer von zwei Jahren aus dem Kreis der Mitglieder des Regierungsrates den Landammann und den Landesstatthalter zu wählen.
Die Landsgemeinde befindet mit der neuen Strafprozessordnung über die Erhöhung der Zahl der Oberrichter und eine Änderung bezüglich der Wahl der Strafverfolgungsbehörden. Deshalb findet die Wahl der Gerichtsbehörden nach dem dazu gefällten Entscheid statt. Anschliessend erfolgt die Vereidigung auch der Regierungsräte.
Folgende Regierungsmitglieder werden zum Landammann und zum Landesstatthalter gewählt:
Landammann: Regierungsrat Röbi Marti, BDP, Riedern
Landesstatthalter: Regierungsrat Andrea Bettiga, FDP, Ennenda
Landammann Röbi Marti wird vereidigt.