Traktandum 14
Änderung des Steuergesetzes (Memorialsantrag „Vermögenssteuertarif“)
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Die Vorlage behandelt zwei Themen:
Behandlung eines Memorialsantrages auf Senkung der Vermögenssteuer; Abschaffung der Dumont-Praxis.Memorialsantrag Vermögenssteuer
Ein Bürger beantragt eine Senkung des Vermögenssteuertarifs von 3 auf 2 Promille. – Der Kanton Glarus verfügt aber diesbezüglich schon über einen sehr tiefen Tarif, und ab 2009 können zudem höhere Freibeträge abgezogen werden. So bezahlt nur die Hälfte der Steuerpflichtigen Vermögenssteuern. Handlungsspielraum gibt es keinen, weil die finanzielle Lage von Kanton und Gemeinden angespannt ist. Seit drei Jahren sinkt die Steuerbelastung, was zu massiven Einnahmeausfällen führt und solche drohen auch aus dem Gewinn der Nationalbank und aus dem Finanzausgleich. Zudem wirkt sich die Finanz- und Wirtschaftskrise negativ aus. Wegen der vorgeschlagenen Reduktion müssten der Kanton auf weitere 2,3 und die Gemeinden auf 2,7 Millionen Franken verzichten. Zurzeit sind Entlastungsmassnahmen finanzpolitisch nicht zu verantworten.
Steuerabzug für Instandstellung von neu erworbenen Liegenschaften
Der Bund schaffte auf den 1. Januar 2010 die so genannte Dumont-Praxis ab, nach der die Käufer von vernachlässigten Liegenschaften während der ersten fünf Jahre Instandstellungskosten nicht abziehen durften. Die Kantone haben innert zwei Jahren ihre Steuervorschriften anzupassen. – Die Anpassung im kantonalen Steuergesetz soll rückwirkend ebenfalls auf den 1. Januar 2010 in Kraft treten. Damit werden die Instandstellungskosten neu erworbener Liegenschaften im Privatvermögen sofort abzugsfähig, wie dies schon vor der Einführung der Dumont-Praxis der Fall war.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag, wonach der Vermögenssteuertarif von 3 auf 2 Promille gesenkt werden soll, abzulehnen und einer Änderung des Steuergesetzes, mit welcher die Dumont-Praxis abgeschafft wird, zuzustimmen.
- Otto Luchsinger
- Schwanden
Otto Luchsinger beantragt die Senkung des Vermögenssteuertarifs von 3 auf 2 Promille. Der Vermögenssteuertarif sei dem Kapitalsteuertarif anzupassen, damit die Ungleichstellung von Privaten und Unternehmen aufgehoben werden könne. Durch die Senkung der Vermögenssteuer werde die Vermögensbildung gefördert, was volkswirtschaftlich positive Effekte mit sich bringe. Zusätzlich werde auch die Chance eröffnet, neue Einwohner im Kanton anzuziehen. Die Privaten seien zu entlasten, weil das Vermögen schon vorher als Einkommen besteuert worden sei.
- Peter Landolt
- Landrat, Näfels
Landrat Peter Landolt beantragt, den Memorialsantrag zur Vermögenssteuersenkung abzulehnen und der Abschaffung der Dumont-Praxis zuzustimmen. Auf Steuersenkungen sei im momentanen Zeitpunkt zu verzichten. Die in den letzten Jahren beschlossenen Steuersenkungsprogramme verursachten Steuerausfälle, welche in der jetzigen Situation zu spüren seien. Der Kanton Glarus liege im schweizerischen Vergleich bei der Vermögenssteuer im vorderen Drittel. Eine Verbesserung in diesem Bereich sei nicht nötig. Vielmehr sollten Verbesserungen bei der Einkommenssteuer und der Steuer der juristischen Personen angestrebt werden. Aufgrund der finanziellen Situation des Kantons liegen jedoch Steuersenkungen schlichtweg nicht drin.
- Rolf Widmer
- Regierungsrat, Bilten
Regierungsrat Rolf Widmer beantragt im Namen des Regierungs- und Landrates den Memorialsantrag von Otto Luchsinger abzulehnen und der Änderung des Steuergesetzes zuzustimmen. Der Kanton Glarus liege bei der Vermögenssteuer bereits im vorderen Mittelfeld der Schweiz, den Kapitalsteuertarif hätte man wegen des volkswirtschaftlichen Nutzens weiter senken müssen. Momentan sei aber eine Konsolidierungsphase angesagt, die vorgeschlagene Entlastungsmassnahme sei finanzpolitisch nicht zu verantworten und kein Schwerpunkt der Steuerstrategie. Eine Senkung des Vermögenssteuertarifs würde die Einnahmen um einen Drittel reduzieren und nur die Hälfte der Steuerpflichtigen würde davon profitieren.