Traktandum 12
A. Änderung des Energiegesetzes (Schaffung eines Energiefonds)
B. Änderung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer (Schaffung eines Gewässerrenaturierungsfonds)
C. Memorialsantrag „Energieschub für den Kanton Glarus“
Video
Dem Antrag Wunderle wird zugestimmt. Energiefonds und Gewässerrenaturierungsfonds werden mit einem Startkapital von 9 respektive 4 Millionen ausgestattet.
Der Memorialsantrag «Energieschub für den Kanton» wird abgelehnt.
Zur Schaffung eines Energie- und eines Gewässerrenaturierungsfonds wird eine Änderung des Energiegesetzes und des kantonalen Gewässerschutzgesetzes beantragt, der Memorialsantrag «Energieschub für den Kanton Glarus» hingegen abgelehnt.
Schaffung eines Energiefonds
Eine Motion der SP-Landratsfraktion fordert die Schaffung eines Fonds aus den Einnahmen des Kraftwerks Linth-Limmern zur Förderung von Massnahmen im Energiewesen und für Renaturierungen. Der Kanton Glarus fördert schon seit 1987 in Übereinstimmung mit den Vorschlägen der Energiedirektorenkonferenz Energievorhaben, anfangs vor allem Holzheizungen, nun Massnahmen des Energiesparens und der CO2-Vermeidung. Der Energiefonds soll mit einem einmaligen Beitrag von 6,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerreserven und Gebühreneinnahmen aus «Linthal 2015» dotiert werden. Der Landrat hat zudem den Fonds mit einem jährlichen Beitrag via Budget zu äufnen. Sind die Fondsmittel aufgebraucht, benötigt es einen Landsgemeinde-Entscheid betreffend einer erneuten Aufstockung. Gefördert werden mit Beiträgen von maximal 40 Prozent der Kosten:
rationelle und umweltschonende Energieanwendung; Energiegewinnung aus erneuerbaren Energiequellen; Anwendung neuer, zukunftsgerichteter Technologien zur umweltschonenden Energiegewinnung oder -anwendung; Forschung, energiebezogene Beratung, Ausbildung und Information; Massnahmen im Rahmen des Klimaschutzes.Der Landrat bestimmt die Fondsverwaltung und die zu fördernden Massnahmen mittels Verordnung. Der Fonds wird als Spezialfinanzierung geführt und ist regionalpolitisch ausgestaltet, indem der Beitragssatz für Gebäudesanierungen in einzelnen Regionen – z.B. aufgrund der älteren Gebäudestruktur im Glarner Hinterland – doppelt so hoch sein kann wie im übrigen Kantonsgebiet; die Beitragssätze werden in der landrätlichen Verordnung festgelegt. Auf Beiträge besteht kein Rechtsanspruch.
Schaffung eines Gewässerrenaturierungsfonds
Viele Bäche sind in Rohre gefasst, überdeckt, begradigt oder verbaut. Der Zustand der Gewässer im Talgrund ist im Vergleich zu anderen Kantonen schlecht. Eine Verbesserung ist aus Gründen der Gewässerökologie und des Hochwasserschutzes notwendig. Es sind verschiedene Projekte und Ideen vorhanden. Für die Betroffenen (Wuhrpflicht) bestehen jedoch für Renaturierungen kaum Anreize. Die bevorstehende Änderung des Gewässerschutzgesetzes des Bundes wird die Kantone zur Renaturierung von Gewässern und zur Finanzierung derartiger Vorhaben verpflichten. Der Fonds wird mit einem einmaligen Beitrag von 3,5 Millionen Franken zu Lasten der Steuerreserven dotiert. Auch dieser Fonds wird mit einem jährlichen Beitrag durch den Landrat geäufnet. Unterstützt werden:
Renaturierung von verbauten oder eingedolten Gewässern; Wiederherstellung der Fischgängigkeit von Gewässern; Schaffung von Laichplätzen für Fische; Auenrevitalisierung.Der Landrat bestimmt die zu fördernden Massnahmen.
Ablehnung des Memorialsantrages «Energieschub für den Kanton»
Der Memorialsantrag fordert das Schaffen von Rahmenbedingungen, um den Anteil erneuerbarer Energie aus Holz/Biomasse, Biogas, Sonne, Wind und Geothermie bis spätestens 2020 zu verdoppeln. Dies bezieht sich auf den Verbrauch an Endenergie im gesamten Kantonsgebiet. Der Landrat lehnt eine solche Zielnorm in der Kantonsverfassung wegen der hohen zu erwartenden Kosten ab. Je nach Referenzjahr wäre mit Nettokosten zwischen 10 und 12 (2006) oder 14 bis 16 Millionen Franken (2009) für zusätzliche Fördermittel zu rechnen. Zudem sieht das kantonale Energiegesetz bessere Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien bereits vor und der Energiefonds dient dem gleichen Ziel. Auch weist der Kanton Glarus wegen der Wasserkraft und der Elektrizität aus der Kehrichtverbrennungsanlage einen um etwa 50 Prozent höheren Anteil (gemessen am Endverbrauch) an erneuerbarer Energie als der Durchschnitt auf: Die grundsätzlichen Anliegen des Antrags sind umgesetzt.
Im Landrat wurden Anträge auf Streichung des Gewässerrenaturierungsfonds und auf Annahme des Memorialsantrages abgelehnt sowie die Dotierung der Fonds und deren Speisung diskutiert. Die Gesamteinlage blieb bei 10 Millionen Franken, doch werden beide Fonds mit jährlichen Beiträgen geäufnet.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Änderungen des Energiegesetzes (Schaffung Energiefonds) und des Einführungsgesetzes zum Gewässerschutzgesetz (Schaffung Gewässerrenaturierungsfonds) zuzustimmen und den Memorialsantrag «Energieschub für den Kanton Glarus» abzulehnen.
- Lukas Wunderle
- Oberurnen
Lukas Wunderle stellt den Abänderungsantrag, das Dotationskapital des Energiefonds und des Gewässerrenaturierungsfonds auf 9 Millionen respektive 4 Millionen Franken zu erhöhen. Somit würde das Startkapital auf 13 anstatt 10 Millionen Franken festgesetzt. Weiter stellt Wunderle den Antrag, die jährliche Äufnung der Fonds zweckgebunden aus den Einnahmen der KLL festzulegen. Durch diese Erhöhung könne die Nutzung des Fonds auf 18 Jahre verdoppelt werden. Nur mit einer glaubwürdigen Ausstattung könne der Kanton Glarus eine Vorreiterrolle als Energiekanton einnehmen und die wirtschaftlichen Chancen langfristig nutzen.
- Karl Stadler
- Schwändi
Karl Stadler beantragt, den Memorialsantrag der Grünen zu unterstützen. Der Anteil an erneuerbarer Energie solle sich bis 2020 verdoppeln. Dieses Ziel sei durchaus realistisch und bedinge eine Schaffung der vorgesehenen Energiefonds. Der Regierungsrat müsse mit der Zustimmung zu einem konkreten Ziel in die Pflicht genommen werden. Das Ziel der Verdopplung des Anteil an erneuerbaren Energie solle einerseits durch einen erhöhten Konsum an erneuerbarer Energie und andererseits durch Reduktion der Produktion an nicht-erneuerbarer Energie erreicht werden.
- Martin Landolt
- Landrat, Näfels
Landrat Martin Landolt spricht sich im Namen der BDP dafür aus, den Antrag Wunderle zu unterstützen. Die Schaffung eines Energie- und Gewässerrenaturierungsfonds sei grundsätzlich unbestritten. Mit einer Verdoppelung werde deren Wirkung und Glaubwürdigkeit erhöht. Die Mittel für die Aufstockung seien vorhanden und ermöglichen eine starke Positionierung als Energiekanton. Viele KMUs würden von diesen Anreizen profitieren, was positive volkswirtschaftliche Folgen habe. Zudem sei der Gewässerrenaturierungsfonds eine Investition in unsere Landschaft, der Grundlage unseres Kapitals. So sei es selbstverständlich, dass ein Teil dieser Einnahmen an unsere Natur zurückgegeben werden.
- Hans Peter Spälti
- Landrat, Netstal
Landrat Hans Peter Spälti beantragt, den Abänderungsantrag Wunderle zu unterstützen. Eine Erhöhung der Ausstattung und Speisung der Fonds sei unabdingbar. Der ausgewiesene Sanierungsbedarf im Glarnerland sei gross und bringe zusätzliche Aufträge für das kantonale Gewerbe.
- Fredo Landolt
- Landrat, Näfels
Landrat Fredo Landolt plädiert für die Unterstützung des Antrags Wunderle. Vor 40 Jahren sei schon bestimmt worden, dass der Landrat die Kultur fördern solle. Dies geschehe ohne klare Vorgaben jedoch zu wenig. Um dies hier zu verhindern, müsse eine jährliche Äufnung fix vorgeschrieben werden. Mit einer grösseren Fondsausstattung könnten über Gebäudesanierungsprogramme hinaus auch zukunftsgerichtete Anliegen und Technologien nachhaltig gefördert werden.
- Lukas Feitknecht
- Glarus
Lukas Feitknecht beantragt, im Namen der Energieallianz Glarus, den Memorialsantrag abzuändern. Der Sprechung von Fördergeldern solle eine eingehende Kosten-Nutzen-Beurteilung vorausgehen. Fördergelder sollen demnach möglichst effizient und nachhaltig eingesetzt werden. Mit diesem Zusatz im Memorialsantrag werde sichergestellt, dass die Fördergelder bestmöglichst eingesetzt werden.
- Peter Zentner
- Landrat, Präsident der landrätlichen Kommission, Matt
Landrat Peter Zentner, Präsident der landrätlichen Kommission, spricht sich dafür aus, den beiden Fonds unverändert zuzustimmen und den Memorialsantrag Energieschub abzulehnen. Zudem legt er Herrn Freitknecht nahe, seinen Antrag betreffend Kosten-Nutzen-Beurteilung zurückzuziehen, damit dieses Anliegen später in der Verordnung umgesetzt werden könne. Grundsätzlich seien die Fonds unbestritten, lediglich bei der Höhe der Ausstattung gebe es unterschiedliche Meinungen. Mit der Erhöhung der Ausstattung würden die knappen Steuerreserven verkleinert und der Handlungsspielraum von Landrat und Regierungsrat stark eingeschränkt. Gefordert sei deshalb eine massvolle Lösung, damit die Finanzmittel des Kantons flexibel eingesetzt werden können.
- Madlaina Brugger
- Mollis
Madlaina Brugger beantragt, dem Memorialsantrag der Grünen zuzustimmen. Der Abbau des Anteils an nicht-erneuerbarer Energie müsse der Regierung aufgetragen werden. Ein konkreter Termin sei unabdingbar und müsse fixiert werden. Die vorgesehenen Fördergelder würden im Kanton wieder ausgegeben. Das kantonale Gewerbe werde von diesen Geldern profitieren und dem Kanton höhere Steuereinnahmen bescheren.
- Jakob Kamm
- Regierungsrat, Mollis
Regierungsrat Jakob Kamm spricht sich im Namen des Regierungs- und Landrates dafür aus, den Memorialsantrag abzulehnen und den beiden Fonds gemäss Vorlage unverändert zuzustimmen. Da die bisherigen Fördermittel weiterhin zur Verfügung stehen, werde der Fonds gemäss seinen Berechnungen erst in 19 Jahren aufgebraucht sein. Es sei deshalb finanzpolitischer Unsinn, so viel Geld zweckgebunden zu blockieren. Vernünftiger wäre es, den Fonds bei Bedarf später aufzustocken. Der Memorialsantrag sei abzulehnen, da die grundsätzlichen Anliegen des Antrages umgesetzt seien. Weiter führt Jakob Kamm an, die Zielnormen des Memorialantrages seien auch aus Kostengründen abzulehnen.