Traktandum 11
Änderung des Gesetzes über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (Memorialsantrag „Aufhebung Anspruch auf Einbürgerung“)
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Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Die Änderung des Bürgerrechtsgesetzes erfüllt drei Vorstösse:
Memorialsantrag der Jungen Schweizerischen Volkspartei des Kantons Glarus (JSVP) betreffend Abschaffung der «automatischen» Einbürgerung für bestimmte Ausländerkategorien; Motion der SVP-Landratsfraktion «Bedingungen setzen für Einbürgerungen» und Motion der Niederurner Landräte «Obligatorischer Integrationskurs».Durch die Reduktion der Einbürgerungsgebühren im Bürgerrechtsgesetz des Bundes und die Rechtsprechung des Bundesgerichts, wonach über Einbürgerungen nicht mehr an der Urne abgestimmt werden darf, sind die Unterschiede zwischen der ordentlichen Einbürgerung (Urne oder Gemeindeversammlung) und der «Anspruchseinbürgerung» (Einbürgerung direkt durch Gemeinderat) praktisch verschwunden, sodass sich unterschiedliche Verfahren nicht mehr rechtfertigen. Eine «automatische» Einbürgerung gab es im geltenden Bürgerrechtsgesetz des Kantons jedoch nicht, die Einbürgerungsvoraussetzungen mussten immer erfüllt sein. Da alle neuen Gemeindeordnungen eine Einbürgerung durch den Gemeinderat oder eine spezielle Kommission vorsehen, wurde dies ins Bürgerrechtsgesetz aufgenommen. Faktisch bestehen damit keine Unterschiede mehr zwischen den beiden Verfahren. Mit der Streichung der Anspruchseinbürgerung (Art. 22) wird dem Memorialsantrag der JSVP entsprochen.
Einbürgerungserleichterungen für Ausländer der zweiten und dritten Generation standen nicht zur Diskussion, da eine entsprechende Änderung 2004 abgelehnt wurde.
In Erfüllung der Motionen werden Einbürgerungsbedingungen in das kantonale Bürgerrechtsgesetz aufgenommen und die Einbürgerungsbehörde (Gemeinderat oder besondere Kommission) kann neu einen Nachweis oder Bescheinigungen über Integrationsbemühungen verlangen.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag der JSVP anzunehmen und den Änderungen des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes zuzustimmen.
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