Traktandum 9
Änderung des Energiegesetzes
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Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.
Der Bund wies 2007 im Zusammenhang mit dem Energiegesetz die Kantone an, Vorschriften über die sparsame und rationelle Energienutzung in Neubauten und bestehenden Bauten zu erlassen. Die kantonalen Energiegesetzgebungen werden durch die Energiedirektorenkonferenz mit den 2008 erlassenen Mustervorschriften koordiniert, welche zu einem deutlich geringeren Energieverbrauch führen sollen (z.B. 4,8 l Heizöl/m2, 1975 galten noch 22 l als angemessen). Die Vorschriften über eine sparsame und rationelle Energieverwendung im Gebäudebereich bilden das Kernstück des kantonalen Energiegesetzes. Das 2007 erlassene eidgenössische Stromversorgungsgesetz weist den Kantonen Aufgaben zu, die nun im kantonalen Energiegesetz zu regeln sind.
Auf kantonaler Ebene sind verschiedene Vorstösse offen:
Ein Energieplan ist innert fünf Jahren seit Inkrafttreten der neuen Richtplanung zu erstellen. Die Arbeiten sind im Gange, eine Begleitgruppe mit je einer Vertretung der Gemeinden, Kraftwerke, Handelskammer und Umweltverbände ist bestimmt. Erste Ergebnisse werden im Frühling 2009 vorliegen. Im August 2008 wurde eine Motion der SP-Landratsfraktion zur Schaffung eines Energiefonds überwiesen. Es sollen Handlungsbedarf und Fördermöglichkeiten geprüft und eine Vorlage zuhanden der Landsgemeinde 2010 ausgearbeitet werden. Ein Memorialsantrag der Grünen Partei, welcher eine Verdoppelung der erneuerbaren Energie (ohne Wasserkraft) am Endenergieverbrauch bis im Jahre 2020 fordert, ist zu behandeln. Da dies von der Energieplanung und der Schaffung eines Energiefonds abhängig ist, wird der Landsgemeinde 2009 eine Verschiebung auf 2010 beantragt.Umsetzung neue Energiegesetzgebung des Bundes
Die Konferenz kantonaler Energiedirektoren erliess in acht Module gegliederte Mustervorschriften. Sie enthalten 53 Vorschläge für Gesetzes- bzw. Verordnungsbestimmungen und sechs Vorschläge für Anhänge. Davon sind 26 in der glarnerischen Gesetzgebung bereits geregelt. Die übrigen werden im Gesetz oder in der Verordnung, resp. der Vollzugsverordnung aufgenommen. Die Vorschläge wurden meist übernommen; die Bestimmungen zur Energieplanung und jene zu den elektrischen Widerstandsheizungen sowie zur Wärmedämmung (welche allenfalls ins geänderte Raumplanungs- und Baugesetz aufgenommen werden) sind glarnerischen Verhältnissen angepasst.
Einführung neues Stromversorgungsgesetz
Der Vollzug des Bundesgesetzes geschieht vornehmlich auf Bundesebene. Die Kantone haben nur wenige Aufgaben zu erfüllen (z. B. Bezeichnung Netzgebiete, Bestimmungen betr. Anschlüsse ausserhalb Bauzonen). Der Kanton Glarus muss kein eigenes Gesetz schaffen; die Anpassung des kantonalen Energiegesetzes genügt.
Erhöhung Wasserwerksteuer und weitere eigenständige Änderungen
Die wichtigste Änderung betrifft die Wasserwerksteuer. Neu kann der Kanton 55 Prozent des jeweiligen bundesrechtlichen Wasserzinsmaximums erheben, was einen jährlichen Mehrertrag von etwa 700 000 Franken auf Basis der geltenden Wasserzinsen ergibt. Das Verhältnis 55 Kanton zu 45 Wasserrechtsbesitzer gilt auch für die weiteren Einnahmen (z. B. Speicherzuschlag) und für die Abgaben an den Bund (sog. Greina-Rappen). – Eine Erhöhung der kantonalen Wasserwerksteuer um generell 25 Prozent lehnte der Landrat mit Rücksicht auf die Gemeinden, welche zu etwa zwei Drittel Eigentümerinnen der Wasserrechte auf ihrem Gemeindegebiet sind, ab.
Das Bundes-Wasserrechtsgesetz legt die maximale Abgabe mit 80 Franken pro Brutto-Kilowatt-Leistung fest; es sind jedoch Erhöhungen geplant. Die Regelung im kantonalen Energiegesetz führte dazu, dass der Kanton nur 47 Prozent des Bundesmaximums abschöpft (4,28 Mio. Fr.); bei Abschluss der KLLVerträge in den 1960er-Jahren lag dieser Anteil bedeutend höher. Die Vorlage bringt nun eine Korrektur dieser für den Kanton negativen Entwicklung.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde nach intensiver Beratung, der Revision des Energiegesetzes zuzustimmen, welche die Änderung des Energiegesetzes des Bundes und das neue Stromversorgungsgesetz umsetzt und die Wasserzinsen besser ausschöpft. Der Memorialsantrag der Grünen Partei, welcher eine Verdoppelung des Anteils der erneuerbaren Energie (ohne Wasserkraft) am Endenergieverbrauch bis 2020 fordert, ist auf die Landsgemeinde 2010 zu verschieben.
- Ann-Kristin Peterson
- Niederurnen
Ann-Kristin Peterson stellt den Antrag, die Neuinstallation von fest installierten elektrischen Widerstandsheizungen sei zu verbieten. Dies sei auch in der ursprünglichen Musterenergiegesetzvorlage vorgesehen gewesen. Mit Strom sei sorgfältig umzugehen und elektrische Widerstandsheizungen gelten als Stromverschwender. Bei Neubauten gebe es andere, umweltfreundliche Alternativen wie Wärmepumpen, Holz oder Sonnenkollektoren. Bei Renovationen hingegen mache eine Bewilligungspflicht von elektrischen Widerstandsheizungen Sinn. Dem stetigen Wachstum des Stromverbrauchs sei mit diesem Antrag Einhalt zu gebieten.
- Myrta Giovanoli
- Ennenda
Myrta Giovanoli, künftige Landrätin, unterstützt den Antrag Peterson. Zudem stellt sie einen zusätzlichen Ergänzungsantrag zum Artikel 16c. Die Ergänzung lautet sinngemäss: «Der Kanton sorgt für die rasche Reduktion von Elektroheizungen und unterstützt umweltfreundliche Heizungen durch finanzielle Anreize.» Als Grund für die Änderung nennt Giovanoli die überdurchschnittlich hohe Zahl an Elektroheizungen im Glarnerland, welche umweltschädlich seien. Der Bund habe zehn Millionen Franken an finanziellen Anreizen gesprochen, dies genüge jedoch offenbar nicht. Vom Kanton gesprochene Finanzmittel würden im Kanton bleiben und das heimische Gewerbe unterstützen. Strom soll sparsam und sinnvoll verwendet werden. Daher spricht sie sich für den Antrag Peterson inklusive Ergänzung Giovanoli aus.
- Martin Bilger
- Ennenda
Landrat Martin Bilger beantragt im Namen der SP, den beiden vorhergehenden Anträgen von Peterson und Giovanoli zuzustimmen. Das ursprüngliche Musterenergiegesetz verfolge das gesamtschweizerische Ziel, mit Energie sinnvoll umzugehen. Die ausgearbeitete Glarner Sonderregelung sei unverständlich. Strom für elektrische Widerstandsheizungen komme oft aus dem Ausland aus umweltschädlichen Atom- und Kohlekraftwerken. Elektroheizungen stünden also im Widerspruch zum Sinn des ganzen Gesetzes. Weiter brauche es finanzielle Anreize für umweltfreundliche Energien, um eine sparsame und rationelle Energienutzung zu erreichen.
- Fernando Reust
- Ennenda
Fernando Reust möchte einen Schritt weiter gehen und fordert, dass das Glarnerland zu einer 2000-Watt-Gesellschaft wird und dazu ein Absatz in das Energiegesetz aufgenommen wird. Derzeit verursache der durchschnittliche Glarner einen Fussabdruck von 6000 Watt. Eine Senkung der Emissionen würde Innovation im Kanton Glarus und die Entwicklung der dritten Welt gleichzeitig fördern. Reust plädiert auf Annahme seines Antrags und der Anträge Peterson und Giovanoli.
- Peter Zentner
- Matt
Landrat Peter Zentner beantragt als Präsident der landrätlichen Kommission die unveränderte Annahme der bestehenden Vorlage. Der Antrag von Reust bezüglich 2000-Watt-Gesellschaft sei besser an der nächsten Landsgemeinde gesamthaft zu behandeln. Der Antrag von Peterson bezüglich Verbot von Neuinstallationen elektrischer Widerstandsheizungen sei abzulehnen. Strom müsse zwar intelligent eingesetzt werden, aber Ausnahmen von der Mustervorlage seien erlaubt. An besonderen abgelegenen Orten sei es teilweise notwendig, Widerstandsheizungen zu installieren. Die Glarner Lösung entspreche deshalb den besonderen topographischen Verhältnissen. Der Antrag von Giovanoli bezüglich Reduktion von Elektroheizungen und finanzieller Unterstützung umweltfreundlicher Heizungen sei auch abzulehnen und allenfalls an der nächsten Landsgemeinde gesamthaft zu behandeln.
- Robert Marti
- Bau-, Umwelt- und Energiedirektor, Riedern
Regierungsrat Robert Marti spricht sich für eine unveränderte Annahme der landrätlichen Vorlage aus. Das neue Energiegesetz sei eine ausgewogene Vorlage. Von der 2000-Watt-Gesellschaft rät er ab, da sie von Experten mit einem Zeithorizont von 50 Jahren diskutiert werde und die Auswirkungen einer Festschreibung dieses Ziels im Energiegesetz unklar wären. Auch Marti ist für Zurückhaltung beim Bau von Elektroheizungen, das neue Energiegesetz genüge aber zur Umsetzung dieses Ziels. Die Energiepolitik werde auch künftig nicht stillstehen. Weitere Ziele würden laufend hinzukommen oder sich verändern. Er spricht sich daher für die unveränderte Annahme der Vorlage und gegen die Anträge Peterson, Giovanoli und Reust aus.