Traktandum 6
A. Änderung der Verfassung des Kantons Glarus
B. Änderung des Gesetzes über Schule und Bildung
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Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.
Die Änderung der Verfassung und die Teilrevision des Bildungsgesetzes bereiten das Schulwesen auf die Schaffung von drei grossen Einheitsgemeinden vor und setzen das neue Sonderpädagogikkonzept nach dem Rückzug der IV aus der Sonderschulung um. Das Schulwesen ist zudem an den von der Landsgemeinde 2008 genehmigten Beitritt zum Harmos-Konkordat, an die neue Verwaltungsorganisation und an heutige Gegebenheiten anzupassen. Auf eine Totalrevision des Bildungsgesetzes wird bewusst verzichtet, da mittelfristig Fragen betreffend Neugliederung der Oberstufe sowie der Grund- oder Basisstufe zu beantworten sein werden.
Gemeindestrukturreform
Die künftigen drei Gemeinden werden für den Betrieb der Volksschule allein zuständig sein. Sie erhalten für die Erfüllung dieser Aufgabe grösseren Spielraum. Das kantonale Recht setzt die Rahmenbedingungen. Mit dem Wegfall der kantonalen Mitfinanzierung entfällt die Aufsicht des Kantons über die Schulplanung der Gemeinden. Vorgeschrieben wird dagegen die Installierung einer Schulleitung mit den Hauptaufgaben der pädagogischen und personellen Führung. Der Schulkommission obliegt namentlich die strategische Führung; sie ist verantwortlich für die Schulqualität und die Weiterentwicklung der Schule. Die Gemeinden haben für die Finanzierung der Volksschule allein aufzukommen und die hierzu erforderlichen Steuern zu erheben; dies bedingt eine Umverteilung der Steuermittel im Rahmen des innerkantonalen Finanzausgleichs. Ausnahmen hierzu bestehen bei der Sonderschulung und bei den Tagesstrukturen.
Harmos
Für den einheitlichen Beginn der Schulpflicht bereits im fünften Altersjahr muss der Stichtag für den Kindergarteneintritt auf den 31. Juli verschoben werden; dies soll schrittweise geschehen, um abrupte Schwankungen bei den Schülerzahlen zu vermeiden. Die Blockzeiten werden sich vor allem im Kindergarten und in der Primarschule niederschlagen, dies durch Stundenplangestaltung und Ergänzungsangebote, welche die Betreuung der Kinder während des ganzen Morgens ermöglichen. Tagesstrukturen müssen die Gemeinden bei ausgewiesenem Bedarf anbieten. Die Nutzung ist freiwillig und fällt nicht unter den Grundsatz der Unentgeltlichkeit. Wegen der familien- und sozialpolitischen Bedeutung dieses Angebotes soll sich der Kanton mit Pauschalbeiträgen an den Kosten beteiligen.
Sonderpädagogik
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen verpflichtet die Kantone, die Integration von behinderten Kindern in der Regelschule besonders zu fördern. In allen Volksschulen ist schulische Heilpädagogik in einem Mindestmass anzubieten, um eine angemessene Integration zu verwirklichen. Es ist den Gemeinden jedoch weiterhin freigestellt, bei Bedarf Einführungs- und Kleinklassen zu führen. Der Kanton übernimmt alle Auslagen für die Sonderschulung inklusive der bisher von der IV finanzierten Früherziehung und der behinderungsbedingten Transportkosten. Er trifft neu auch die Entscheide über die verstärkten Massnahmen und damit über die Ausgestaltung der Sonderschulung im Einzelfall. Die Sonderschulung schliesst an die mit schulischer Heilpädagogik verstärkte Regelschule der Gemeinden an oder findet in integrierter, jedoch vom Kanton finanzierter Form statt. Der Kanton wird damit für die Sonderschulung verantwortlich, eine Mitfinanzierung durch die Gemeinden ist nicht mehr vorgesehen.
Die Vorlage fand im Landrat gute Aufnahme. Einigkeit herrschte, dass in allen drei Gemeinden vergleichbare Strukturen zu schaffen seien; das neue Gesetz setze dafür die Rahmenbedingungen. Angepasst wurde sie bezüglich Kompetenzaufteilung zwischen Kanton und Gemeinden einerseits und zwischen Schulkommission und Schulleitungen andererseits.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde einstimmig, dem bereinigten Gesetzesentwurf zuzustimmen.
- Stefan Müller
- Näfels
Stefan Müller stellt im Namen der evangelischen und römisch-katholischen Kirche den Antrag, ein fünftes Bildungsziel hinzuzufügen. In diesem Ziel habe die Schule die Kompetenz im Umgang mit religiösen und kulturellen Angelegenheiten zu fördern. Früher seien die Gesellschaft und deren Werte überschaubar gewesen, heute hätten sich durch Zuwanderung unsere Wertesysteme und die Kulturvielfalt jedoch verändert. Bis anhin gültige Werte würden in Frage gestellt und nicht mehr gelebt, was Konflikte mit sich bringe. Bildung wirke dem entgegen. Die Landeskirchen wollen nicht mehr Religionsunterricht, aber auch der Kanton solle einen Beitrag zum gegenseitigen kulturellen und religiösen Verständnis leisten. Zudem sollen auch unsere christlichen Werte allen vermittelt werden. Die religiöse Diskrepanz zwischen der katholischen und reformierten Kirche im Glarnerland sei überwunden und es herrsche ein ökumenischer Geist. Durch das fünfte Bildungsziel könne dies auch gesamthaft im Glarnerland erreicht werden.
- Jakob Etter
- Mitlödi
Jakob Etter unterstützt den Antrag von Stefan Müller. Alle, die im Kanton Glarus leben, sollen in der Schweizer Kultur geschult werden. Jugendliche sollen sich verstehen, sich akzeptieren und tolerieren. Ethik soll deshalb ein Pflichtfach sein und nicht nach Glaubensrichtung aufgeteilt werden. Traditionen und Glaubensrichtungen sollen kennengelernt und akzeptiert werden. Zusammenleben und Kulturen könnten nur so gelernt werden. Der Ethikunterricht soll deshalb nicht durch Pfarrer, sondern durch eigens geschultes Lehrpersonal vermittelt werden. Die Schule profitiere selbst davon, wenn sich das Verhalten von Schülern und vielleicht sogar deren Eltern verbessert. Man dürfe nicht nur Repression, sondern auch die Prävention fördern. Der richtige Ort zur Förderung der Prävention sei die Volksschule. Deshalb plädiert Etter auf Annahme der Ergänzung Müller.
- Benjamin Kistler
- Niederurnen
Benjamin Kistler beantragt im Namen der JuSo, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Ein neues Bildungsziel sei unnötig. Religiöse und kulturelle Kenntnisse können auch so vermittelt werden, beispielsweise in einem guten Geschichts- und Geographieunterricht. Das von Stefan Müller vorgeschlagene, neue Bildungsziel sei bereits in den anderen Bildungszielen enthalten und damit kontraproduktiv. Religiöse Kompetenzen seien nicht wichtiger als politische, soziale und ökonomische Kenntnisse. Deshalb sei ihnen auch kein spezieller Stellenwert zuzuweisen.
- Franz Reust
- Mollis
Franz Reust spricht nicht zu Religion und Ethik sondern zu den Artikeln 85 und 98 bezüglich den Lehrmitteln. Er spricht sich gegen eine Änderung dieser Artikel aus. Es bestehe kein Handlungsbedarf im Bereich der Lehrmittel. Es werde künftig keine Lehrmittelkommissionen in den drei Gemeinden geben. Er befürchtet aber, dass bei einer Änderung der Gesetzesartikel die Lehrmittelkommission dahinfallen werde. Die Lehrmittel seien wichtige Werkzeuge der Lehrer und die Lehrer würden deshalb darüber mitentscheiden wollen. Das neue Gesetz sei schwammig gehalten, das bisherige habe sich bewährt. Die Änderung werde mit der Annahme von Harmos begründet. Harmos wolle aber nicht eine Gleichschaltung, sondern lediglich eine Harmonisierung. Eine Übernahme interkantonaler Lehrmittel sei nicht gut. Reust bittet um Unterstützung für seinen Antrag.
- Kaspar Krieg
- Niederurnen
Landrat Kaspar Krieg beantragt als Präsident der zuständigen landrätlichen Kommission, der Vorlage ohne Änderung zuzustimmen. Es handle sich nicht um ein neues Bildungsgesetz sondern um eine Teilrevision, welche speziell auf die Gemeindestrukturreform, auf Harmos sowie auf die Sonderpädagogik abgestimmt sei. Bereits heute werde schon das Zusammenleben der Kulturen in der Schule im Fachbereich Ethik und Religion behandelt. Der Umgang mit Ethik und Religion sei also im Lehrplan enthalten und gehöre nicht in ein Bildungsgesetz.
- Jakob Kamm
- Regierungsrat, Bildungsdirektor des Kantons Glarus, Mollis
Jakob Kamm Bildungsdirektor des Kantons Glarus, spricht sich gegen den Antrag Reust und für eine zeitgemässe Harmonisierung aus. Lehrmittel sollen künftig mit anderen Kantonen gemeinsam ausgesucht werden. Eine glarnerische Lehrmittelkommission sei daher künftig unnötig. Zudem warnt Kamm vor der Gefahr, dass sämtliche Ostschweizer Kantone und Zürich ein Lehrmittel wollen und nur der Kanton Glarus ein anderes Lehrmittel möchte. Kamm ist überzeugt, dass das Bildungsdepartement die Wahl der Lehrmittel besser koordinieren könne. Man wolle die Lehrerschaft aber anhören. Dazu soll der Glarnerische Lehrerverband LGL zu einer Vernehmlassung eingeladen werden. Kamm spricht sich für die unveränderte Annahme der Vorlage aus.Zum Antrag der Landeskirchen äussert er sich ebenfalls ablehnend. Die Bildungsziele seien klar übergeordnet gestaltet. Der Antrag entspreche nicht dem Gesetzesaufbau und fördere den Wildwuchs von Gesetzen. Die Kompetenzförderung sei Sache des Lehrplans. Schon heute seien Ethik und Religion Bestandteil des Unterrichtsfachs Mensch und Umwelt. Dessen genaue Umsetzung sei aber Sache der einzelnen Lehrpersonen. Rein inhaltlich hat Kamm nichts am Antrag auszusetzen. Die Schule leiste einen wichtigen Beitrag zur Integration und Toleranz. Im neuen Lehrplan 21 werde diesen Themen auch mehr Platz eingeräumt. Der genaue Lehrplan sei wichtiger als ein übergeordneter Zielartikel. Deshalb plädiert Kamm auf unveränderte Zustimmung zum Antrag.