Traktandum 5
A. Beitritt zum Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
B. Änderung des Polizeigesetzes des Kantons Glarus
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Dem Antrag des Landrates wird zugestimmt.
Mit dem Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen können die im Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit bis Ende 2009 befristeten Massnahmen wie Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam für Hooligans unbefristet weitergeführt werden, ohne die Kompetenzen des Bundes im Bereich der inneren Sicherheit auszudehnen. Gewalttätige Ausschreitungen, wie sie an Sportveranstaltungen vorkommen, stellen eine Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung dar. Gefährdet sind klassische Polizeigüter wie Leben, Gesundheit, Freiheit und Eigentum. Die innere Sicherheit ist im Wesentlichen Aufgabe der Kantone und nicht des Bundes.
Das im November 2007 verabschiedete Konkordat tritt in Kraft, sobald ihm mindestens zwei Kantone beigetreten sind, frühestens jedoch auf den 1. Januar 2010. Es umfasst 17 Artikel. Mit dem Konkordat kann bei Kontrollen im gesamten Umfeld von Sportveranstaltungen gegen das Mitführen oder Verwenden gefährlicher Gegenstände wirksam eingeschritten werden und nicht erst beim oder nach Betreten der Sportstätten. Ebenfalls wird das Eingreifen bei Personen möglich, die sich zwar innerhalb der Stadien friedlich verhalten, ausserhalb jedoch Gewalttätigkeiten verüben; auch in diesen Fällen sollen Stadionverbote verhängt werden können, um präventive Wirkung zu erzielen. Da im Kanton kaum grosse Sportveranstaltungen stattfinden, dürfte das Konkordat selten angewandt werden.
Im Polizeigesetz ist der innerkantonale Instanzenzug für Beschwerdeverfahren anzupassen. Auf ein zweistufiges Rechtsmittelverfahren wird zugunsten eines schnellen Verfahrens verzichtet; das Verwaltungsgericht ist einzige Beschwerdeinstanz.
Der Landrat beantragt, dem Konkordat beizutreten und das Polizeigesetz anzupassen.
- Yannick Schiess
- Rüti
Yannick Schiess plädiert auf Ablehnung des neuen Polizeigesetzes. Gewalt und deren Bekämpfung sei ein wichtiges Thema. Aber es könne nicht sein, dass friedliche Fans unverschuldet in eine Datenbank aufgenommen werden. Das Konkordat sei unverhältnismässig, da auf blossen Verdacht hin Massnahmen angeordnet werden können. Die Sportveranstaltungen mit dem grössten Gewaltpotential im Glarnerland seien Turn- und Schwingfeste, für die es kaum ein solches Konkordat brauche. Die Annahme des Konkordats wäre seiner Meinung nach ein Schritt in Richtung Überwachungsstaat. Im Namen der Juso Glarus plädiert er deshalb auf Ablehnung des Beitritts zum Konkordat und der Änderung des Polizeigesetzes.
- Marco Kistler
- Niederurnen
Marco Kistler lehnt den Beitritt zum Konkordat ab. Die Hooligan- und Gewaltproblematik entspreche nicht der Realität in unserem Kanton. Im Glarnerland gebe es keine Gewalt an Sportveranstaltungen, deshalb sei dieses Gesetz nicht nötig. Eine unnötige Gesetzesflut sei zu verhindern. Glarner könnten selber denken, was sinnvoll sei und was nicht. Ihnen müsse nicht alles vorgeschrieben werden. Weiter seien die Glarner fähig, selber zu entscheiden und müssten sich nicht den anderen Kantonen anschliessen.
- Andrea Bettiga
- Regierungsrat, Ennenda
Andrea Bettiga Justiz- und Sicherheitsdirektor des Kantons Glarus, weist darauf hin, dass im Fall eines Entscheids gegen das Konkordat eine separate Regelung getroffen werden müsse, welche aber vom Konkordat nicht zu weit abweichen dürfe. Er widerspricht seinem Vorredner und betont, dass ein Beitritt zu einem Konkordat einer Flut von Gesetzen entgegenwirke. Die meisten Kantone würden dem Konkordat wohl beitreten und damit entstehe ein harmonisiertes Gesetz. Kistler habe gesagt, es gebe keine gewalttätigen Auseinandersetzungen an Sportveranstaltungen. Doch auch im Glarnerland gebe es Hooligans. Bettiga nennt das Beispiel eines meldepflichtigen Hooligans. Welcher wegen Gewalttaten im Kanton Zürich meldepflichtig sei, die Meldepflicht aber im Glarnerland erfüllen müsse. Daher sei ein Alleingang nicht sinnvoll. Er bedauert die Gewalt an Eishockey- und Fussballspielen und fordert als Massnahme die Annahme des Konkordats und damit verbunden die Änderung des Polizeigesetzes.