Traktandum 2
Wahlen
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Zuhanden der diesjährigen Landsgemeinde hat Verena Kundert, Luchsingen, als Mitglied des Verwaltungsgerichts ihren Rücktritt erklärt. Die Landsgemeinde hat somit die entsprechende Ersatzwahl vorzunehmen.
Nach der Wahl zum Polizeikommandanten demissionierte Markus Denzler, lic. iur., Schwändi, als Verhörrichter. Die Verwaltungskommission der Gerichte setzte gestützt auf Artikel 56 Absatz 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes Rechtsanwalt Willi Berchten, lic. iur., Netstal, als ausserordentlichen Verhörrichter ein. W. Berchten trat seine bis zur Landsgemeinde 2009 befristete Stelle am 1. Februar an. Für die Wahl der Verhörrichter ist laut Artikel 68 Buchstabe c der Kantonsverfassung die Landsgemeinde zuständig. Sie hat nun für den Rest der Amtsdauer 2006/2010 die Wahl eines Verhörrichters vorzunehmen. – Die Verwaltungskommission der Gerichte schlägt der Landsgemeinde vor, Rechtsanwalt Willi Berchten, Netstal, zu wählen.
Nach erfolgter Wahl findet die Vereidigung der Gewählten statt.
Folgende Personen werden in die zu besetzenden Ämter und Funktionen gewählt:
Mitglied des Verwaltungsgerichtes: Gabriel Weber, BDP, Haslen
Verhörrichter: Willi Berchten, Netstal