Traktandum 10
Anpassung der kantonalen Gesetzgebung an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts
Video
Beschluss
Die Landsgemeinde folgt dem Antrag des Landrates.
Die sehr technische Vorlage passt fünf Gesetze an das Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts an. Dieses ist seit 2003 in Kraft. Jeder Kanton muss ein Versicherungsgericht als einzige Instanz zur Beurteilung von Beschwerden bezüglich Sozialversicherungen bestellen. Zudem ist ein Einspracheverfahren vorzusehen; der Weiterzug erfolgt direkt ans Verwaltungsgericht. Anzupassen sind:
Verwaltungsrechtspflegegesetz, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Invalidenversicherung, Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Unfallversicherung (Totalrevision), Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung.Im Landrat war die Vorlage völlig unbestritten. Der Landrat beantragt, der Vorlage unverändert zuzustimmen.
Es gibt keine Wortmeldungen.