Traktandum 9
Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat)
Video
Mit grossem Mehr stimmt das Volk dem Beitritt zu HarmoS zu.
Der Landsgemeinde wird beantragt, der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (Harmos-Konkordat) beizutreten. Die Vorlage war im Landrat unbestritten.
Die neuen Bildungsartikel der Bundesverfassung verpflichten die Kantone, wichtige Eckwerte gesamtschweizerisch einheitlich zu regeln. Das von der Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) im Juni 2007 einstimmig genehmigte Harmos-Konkordat, das nur als Ganzes angenommen oder abgelehnt werden kann, erfüllt diese Vorgabe für die obligatorische Schule:
Einheitliche Strukturen. – Der obligatorische Schuleintritt erfolgt mit erfülltem vierten (statt sechsten) Lebensjahr und individualisiert und flexibilisiert das Lernen. Die Primarschule inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe dauert acht, die Sekundarstufe drei Jahre. Der Übergang in die Sekundarstufe I wird einheitlich geregelt. Der Stichtag für den Schulbeginn wird vom 30. April auf den 31. Juli verschoben. Beide Kindergartenjahre werden obligatorisch; heute ist es nur eines. Einheitliche Ziele. – Die Fachbereiche, in welchen jedes Kind während der obligatorischen Schule eine Grundbildung erhält, sind festgelegt. Für jede Sprachregion soll es einen einheitlichen Lehrplan geben. Die Lehrmittel werden sprachregional koordiniert. Qualitätssicherung und -entwicklung. – Es werden Bildungsstandards vorgegeben und überprüft. Die periodisch erhobenen Informationen dienen Steuerungsentscheiden. Organisation Schultag. – Unter Berücksichtigung der Familien- und Sozialpolitik sind auf der Primarschulstufe Blockzeiten und bedarfsgerechte Tagesstrukturen einzuführen. Die Nutzung der Tagesstrukturen ist fakultativ und in der Regel beitragspflichtig. Sprachenunterricht. – Die erste Fremdsprache wird spätestens ab heutigem dritten (neu fünften) Schuljahr unterrichtet, eine zweite spätestens ab heutigem fünften (neu siebten) Schuljahr. Eine der beiden Sprachen ist eine zweite Landessprache, die andere Englisch. In beiden Fremdsprachen sind vergleichbare Kenntnisse zu erreichen. Bei der Landessprache sind kulturelle Aspekte eingeschlossen. Die Reihenfolge ist bereits durch regionale Vereinbarungen geregelt; bei uns Französisch ab dem fünften (neu siebten), Englisch ab dem dritten (neu fünften) Schuljahr.Die gesetzlichen Anpassungen an das Bildungsgesetz erfolgen mit denjenigen, welche die Gemeindestrukturreform erfordert, an der Landsgemeinde 2009. Die Umsetzung soll mit den drei neuen Einheitsgemeinden erfolgen. Das Unterrichten der zwei Fremdsprachen an der Primarschule sowie die Blockzeiten und Tagesstrukturen bringen Kanton und Gemeinden Mehrkosten von insgesamt 1,6 Millionen Franken, wobei diese von der Art der Umsetzung abhängen. Diese Mehraufwendungen werden wegen der weiterhin sinkenden Schülerzahlen und damit der Lohnkosten mehr als wettgemacht.
- Hans Zopfi
- Schwanden
Hans Zopfi empfiehlt, den Antrag zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule abzulehnen. Die Schulqualität werde durch einen Beitritt nicht wie versprochen verbessert, sondern verschlechtert. Den Schülern werde durch die Vorlage noch mehr Druck auferlegt, dies besonders durch eine Verfrühung der Fremdsprachenfächer. Schülerinnen und Schüler werden durch den Beitritt zum Harmos-Konkordat nicht unterstützt, sondern überlastet. Unser Kanton, so Zopfi, sei jedoch schon die meisten und wichtigsten Punkte des Harmos-Konkordats am umsetzen. Er argumentiert, dass wir dieser Vorlage somit nicht beizustimmen haben. Der Kanton müsse Eigenständigkeit bewahren und den Mut haben, Nein zu sagen.
- Fridolin Luchsinger
- Schwanden
Fridolin Luchsinger beantragt, Harmos zu unterstützen, da diese Vorlage nichts anderes als die Umsetzung der beschlossenen Vereinheitlichung sei. Für die Glarner Schulen würde sich mit der Harmonisierung des Schulsystems nicht viel ändern. Andere Kantone hätten dabei weitaus mehr Nachholbedarf. Lehrpersonen würden heute nicht mehr nach dem Universalprinzip, sondern nach dem Fachlehrerprinzip ausgebildet. Dies geschehe unabhängig von der Annahme der Harmos-Vorlage.
- Stefanie Mark
- Präsidentin der jungen SVP, Schwanden
Stefanie Mark, Präsidentin der jungen SVP, verlangt, den Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule abzulehnen. Als Hauptgrund führt Mark die unnötige Fichierung der Leistungen und des Verhaltens der Schülerinnen und Schüler an. Durch das Harmos-Konkordat entstünden zudem mehr Verwaltungskosten und den Schülerinnen und Schüler würde die wichtige einheitliche Lehr- und Anspruchsperson entzogen.
- Marco Hodel
- Landrat, Glarus
Landrat Marco Hodel beantragt, dem Harmos-Konkordat zuzustimmen. Es sei eine breit abgestützte Vernehmlassung durchgeführt worden, welche positiv angekommen sei. Die Gegner argumentierten mit teuren Tagesstrukturen. Diese seien aber freiwillig. Ferner würde oft der Kindergartenunterricht ab einem Alter von vier Jahren kritisiert. Schon heute würden aber 98% der Glarner Kinder beide Kindergartenklassen besuchen. Mit Harmos ändere sich daher nichts, um konkrete Inhalte gehe es dann ab 2009 im kantonalen Bildungsgesetz.
- Marie-Hélène Stäger
- Niederurnen
Marie-Hélène Stäger empfiehlt, den Antrag zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule anzunehmen. Der Beitritt zum Harmos-Konkordat nütze den Eltern, Schülerinnen und Schülern und nicht zuletzt den Arbeitgebern. Die Vorlage ermögliche eine sinnvolle nationale Vereinheitlichung und Standardisierung der schulischen Bildung. Durch das Erstellen eines Portfolios zu den Schülerinnen und Schülern würden nicht persönliche Merkmale festgehalten. Diese dienen lediglich einer transparenten Buchführung über die Leistungsfähigkeit der Lernenden. Das Hamos-Konkordat vereinfache schliesslich auch den Übergang aus der Schule in die Berufswelt, da dem künftigen Arbeitgeber transparentere Leistungsausweise zur Verfügung stehen würden.
- Jakob Kamm
- Regierungsrat, Mollis
Regierungsrat Jakob Kamm beantragt, dem Harmos-Konkordat zuzustimmen. Das Schweizervolk habe den Kantonen einen klaren Auftrag erteilt. Mit der Umsetzung von Harmos solle nun dem Volkswillen entsprochen werden. Im Kanton Glarus sei im Gegensatz zu anderen Kantonen nur wenig Anpassungsbedarf vorhanden. Dies bei den Blockzeiten, Tagesstrukturen und zwei Fremdsprachen. Die Fremdsprachen würden aber auch ohne Harmos eingeführt, die Tagesstrukturen seien freiwillig und kostenpflichtig und 98% der Schulkinder würden schon heute zwei Kindergartenklassen besuchen. Aufgrund der geringen Änderungen ergäben sich auch keine Mehrkosten aus der Annahme des Konkordats.