Traktandum 8
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen
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Die Mehrheit des Volkes stimmt dem Antrag des Landrates zu. Damit sind im Kanton Glarus neu alle Arbeitgeber ohne Ausnahmen dem neuen Familienzulagengesetz unterstellt.
Mit der Anpassung des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über die Familienzulagen werden die Ausbildungszulagen von monatlich 250 Franken ab 1. Januar 2009 gesetzlich verankert und Kinderzulagen für Selbstständigerwerbende eingeführt.
Das neue Bundesgesetz über die Familienzulagen tritt auf den 1. Januar 2009 in Kraft und erfordert Anpassungen auf kantonaler Ebene:
Dem neuen Familienzulagengesetz sind alle Arbeitgeber unterstellt, die gemäss Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung beitragspflichtig sind. Es wird somit keine Ausnahmen von der Unterstellung mehr geben (wie z.B. kantonale Verwaltung, Kantonsspital). Zweigniederlassungen und Betriebsstätten eines Arbeitgebers, dessen Hauptbetrieb in einem anderen Kanton liegt, können aber auf Begehren hin der Familienausgleichskasse des Hauptbetriebes angeschlossen werden. Auch Selbstständigerwerbende werden unterstellt, ohne aber für sie eine separate Kassenlösung zu treffen. Ist ein Kind erwerbsunfähig, wird die Zulage bis zum 20. (bisher 18.) Altersjahr ausgerichtet. Höhere Mindestansätze für Kinder- und Ausbildungszulagen (als 200 Fr., resp. 250 Fr.) sowie von Geburts- und Adoptionszulagen werden ermöglicht; es wird davon aber kein Gebrauch gemacht. Geschwister und Grosseltern können Kinder- und Ausbildungszulagen beziehen, wenn sie im überwiegenden Mass für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Es werden nur noch ganze Kinder- und Ausbildungszulagen ausgerichtet. Der Mindestlohn, der zum Bezug von Kinder- und Ausbildungszulagen berechtigt, entspricht mindestens dem halben jährlichen Betrag der minimalen vollen Altersrente der AHV. Nichterwerbstätige haben Anspruch auf Kinder- und Ausbildungszulagen, sofern ihr steuerbares Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt und sie keine Ergänzungsleistungen beziehen. Der Vollzug ist anzupassen.Die finanzielle Lage der kantonalen Ausgleichskasse ist gut; der Beitragssatz wird sich allerdings wegen des Einbezugs der Selbstständigerwerbenden mittelfristig erhöhen. 2007 erbrachten die Beiträge 10 Millionen Franken; der Jahresaufwand betrug 8,5 Millionen Franken. Bei Verwaltungskosten von 130 000 Franken erwirtschaftete die kantonale Familienausgleichskasse einen Gewinn von 1,37 Millionen Franken; ihre Reserven betragen 15,6 Millionen Franken. Die Neuregelung lässt die Leistungen auf 13 Millionen Franken steigen, und trotz Anschluss aller Arbeitgeber und höherer Beiträge wird ein Verlust von rund 700 000 Franken entstehen. Das Vermögen reduziert sich bis 2015 auf 11,4 Millionen Franken. – Für den Kanton ergeben sich zusätzliche direkte Kosten von 400 000 Franken (250 000 Fr. Zulagen für Nichterwerbstätige, 150 000 Fr. Anschluss kantonale Verwaltung an Familienausgleichskasse).
Der Landrat diskutierte vor allem den Einbezug der Selbstständigerwerbenden; er entschied sich für deren Einbezug und für gemeinsame Finanzierung. Er beantragt, der bereinigten Vorlage zuzustimmen.
- Adrian Weitnauer
- Näfels
Adrian Weitnauer beantragt die Ablehnung des landrätlichen Antrags und die ersatzlose Streichung des Artikels 2 sowie die folgerichtige Anpassung weiterer Artikel. Nur der Kanton Graubünden kenne eine solche Unterstützung der Selbstständigerwerbenden. Die Selbsständigerwerbenden hätten ihre Rolle selbst gewählt. Wenn sie eine Familienzulage wollten, könnten sie mit geringem Aufwand eine juristische Person gründen, die sich als Ausgleichskasse darum kümmern würde. Er betonte zudem die Schwierigkeiten bei der Budgetierung.
- Jakob Etter
- Mitlödi
Landrat Jakob Etter empfiehlt, den Antrag über das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen abzulehnen. Selbstständigerwerbende sollten nicht unterstellt werden. Die Vermögensreserven in den bestehenden kantonalen Kassen seien über voll und reichten auch ohne Unterstellung der Selbständigerwerbenden noch 18 Jahre. Etter fordert deshalb, nicht einem voreiligen Aktionismus zu verfallen und nichts Unnötiges einzuführen. Die Unterstellung der Selbständigerwerbenden hätten unseren Kanton erst im Jahr 2022 zu interessieren. Etter sagt, die Unterstellung der Selbständigen berge eine ungerechte Dimension. Wer als Selbständigerwerbender keinen Anspruch auf Familienzulagen hat, müsste somit für etwas bezahlen, wofür er nichts bekommt.
- Peter Landolt
- Näfels
Landrat Peter Landolt beantragt, der Vorlage unverändert zuzustimmen. Im neuen Bundesgesetz seien die Selbstständigerwerbenden nicht ausdrücklich dabei. Ohne die Annahme des landrätlichen Vorschlags sei es möglich, durch die Hintertüre zu Beiträgen zu kommen. Diese Beiträge kämen von den bisher Einzahlenden, was ungerecht wäre. Zudem würde dies bei der Familienausgleichskasse zu einem Defizit von 1,2 Millionen Franken führen.
- Johannes Tschudi
- Näfels
Johannes Tschudi fordert die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, den Abänderungsantrag von Adrian Weitnauer zu unterstützen. Die Selbständigerwerbenden seien dem Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Familienzulagen nicht zu unterstellen. Selbstständige hätten schon immer für sich selbst aufkommen müssen und könnten dies auch weiterhin tun. Es sei ungerecht, von einem alten Selbstständigerwerbenden ohne Kinder zu verlangen, er müsse mit seinen Zahlungen für die jungen Selbstständigerwerbenden mit Kindern aufkommen.
- Thomas Kistler
- Landrat, Niederurnen
Landrat Thomas Kistler beantragt, das Gesetz unverändert anzunehmen. Ziel des Landrats sei eine Einheitliche Kasse für alle, für Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Selbstständige und Arbeitslose. Da künftig alle beziehen können, sollen auch alle bezahlen. Wenn kein einheitliches Gesetz beschlossen werde, werde die Lücke im bisherigen Gesetz bestimmt genutzt, was zu einer Schieflage in der Familienausgleichskasse führen werde.