Traktandum 7
A. Antrag betr. Verankerung der musikalischen Bildung im Gesetz über Schule und Bildung
B. Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender
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Mit klarer Mehrheit stimmt das Volk der unveränderten Landratsvorlage zu.
Der Landsgemeinde wird beantragt, den Memorialsantrag betr. Verankerung der musikalischen Bildung im Gesetz über Schule und Bildung (Bildungsgesetz) abzulehnen und den Gegenvorschlag zur Änderung des Gesetzes über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Kinder anzunehmen. Die Integration der musikalischen Grundschulung in den Volksschulunterricht wird im Zusammenhang mit der Einführung der drei Einheitsgemeinden und des Projekts Harmos geprüft.
Der Memorialsantrag verlangt:
Integration obligatorische musikalische Grundschulung in den Volksschulunterricht ab dem zweiten Kindergartenjahr und/oder der ersten und zweiten Primarklasse; Erteilung Leistungsauftrag an den Verein Glarner Musikschule; Lohngleichstellung Musiklehrpersonen mit Lehrpersonen an öffentlichen Schulen; Finanzierung freiwilliger Musikunterricht durch Beiträge von Kanton, Schulgemeinden und Eltern zu je einem Drittel; Ausdehnung Beitragsberechtigung freiwilliger Musikunterricht auf Sekundarstufe II.Die Integration der obligatorischen musikalischen Grundschulung in den Volksschulunterricht bedingt keine Änderung des Bildungsgesetzes. Sie würde lediglich den Lehrplan betreffen. Da Gemeindestrukturreform und Projekt Harmos eine Revision der Bildungsgesetzgebung an der Landsgemeinde 2009 notwendig machen, ist das Anliegen in diesem Zusammenhang zu prüfen und von vorgezogenen Einzelmassnahmen abzusehen. – Das Erlassen von Rahmenbedingungen käme wohl dem Kanton zu, während die Gemeinden für den Unterricht zu sorgen hätten. Sie müssten somit darüber entscheiden können, ob der Unterricht durch eigene, ausgebildete Lehrpersonen oder mittels Vergabe (z.B. Leistungsauftrag an Glarner Musikschule) erteilt würde; daher ist von einem grundsätzlichen Leistungsauftrag an den Verein Glarner Musikschule abzusehen.
Das Festschreiben der Lohngleichstellung der Musiklehrpersonen mit den Lehrpersonen an öffentlichen Schulen im Bildungsgesetz ist ebenfalls abzulehnen. Es ist zwischen obligatorischem und freiwilligem ausserschulischen Musikunterricht zu unterscheiden. Regelte der Kanton auch künftig die Besoldung der Lehrpersonen an der Volksschule, hätte er bei Integration der musikalischen Grundschulung in den Volksschulunterricht die Musiklehrpersonen mit zu berücksichtigen.
Der ausserschulische Musikunterricht ist und bleibt Sache privater Institutionen, denen Anstellung und Besoldung ihrer Lehrpersonen freizulassen ist. Da er von ihnen weiterhin in der unterrichtsfreien Zeit und gegen Entgelt erteilt wird, ist seine Förderung nicht im Bildungsgesetz, sondern im Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Kinder zu regeln. Das Ausdehnen der Beitragsberechtigung bis zum Abschluss der Sekundarstufe II lehnte der Landrat auch in abgeschwächter Form ab. Hingegen befürwortet er die Möglichkeit von Leistungsvereinbarungen mit weiteren geeigneten Institutionen im Rahmen des bewilligten Budgets. Die Förderung des ausserschulischen Musikunterrichtes wird neu der Kanton allein tragen; die Gemeinden werden von den Beitragsleistungen entlastet.
Der Landrat empfiehlt das Gesetz zur Annahme.
- Hans Brupbacher
- Glarus
Hans Brupbacher, Vorsitzender des Vereins Musikschule Glarnerland, empfiehlt, das Gesetz über die Förderung des Musikunterrichts schulpflichtiger Lernender anzupassen. Der aus der Landratskommission vorgeschlagene Gesetzestitel soll jedoch umgeändert werden zu «Gesetz über musikalische Bildung». Konkret soll im Artikel 1 die Förderung des musikalischen Unterrichts für Jugendliche bis und mit Sekundarstufe II ausgeweitet werden. Erst nach der obligatorischen Schulpflicht würden die kulturellen Weichen der Jugendlichen gestellt und dies sei finanziell zu unterstützen. Auch Angebote externer Leistungserbringer (z.B. Modern Music School) sollen nach erfolgter Qualitätsprüfung finanziell unterstützt werden. Die musikalische Förderung sei wichtig für die Jugend und fördere deren Sozialkompetenz nachhaltig.
- Markus Rhyner
- Elm
Landrat Markus Rhyner bittet die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, den Antrag Brupbacher zu unterstützen, also die Beiträge für die Musikförderung auf die Sekundarstufe II auszudehnen. Zum Thema Begehrlichkeiten sagt Rhyner, dass man Musik und Sport nicht gegeneinander ausspielen solle. Bei den Finanzen müsse man, nachdem gerade 8 Millionen Franken Steuersenkungen beschlossen wurden, nicht weiter über Lehrkosten von 130'000 bis 200'000 Franken diskutieren. Die Institutionen, die Musikausbildung leisten, würden einen grossen Beitrag zum kulturellen Leben im Kanton beitragen.
- Rolf Hürlimann
- Landrat, Schwanden
Landrat Rolf Hürlimann verlangt, den Antrag von Hans Brupbacher über die Erweiterung des vorgeschlagenen Gesetzesartikels abzulehnen. Die Förderung der musikalischen Bildung sei unbestritten eine schöne und gute Sache, jedoch sei die musikalische Förderung nach der Sekundarstufe I nicht mehr Aufgabe des Kantons. Die Musik werde dann zu einem Hobby, für das jeder selbst aufkommen müsse. Werde die Musik weiter unterstützt, wäre dies unfair gegenüber anderen Freizeitaktivitäten, die nicht subventioniert werden.
- Nathan Hürzeler
- Luchsingen
Nathan Hürzeler beantragt, dem Antrag von Brupbacher Folge zu leisten. Er habe selbst elf Jahre musikalischen Unterricht genossen und die Musik sei ein wichtiger Bestandteil seines Lebens. Besonders wichtig sei der musikalische Ausgleich in Zeiten von Prüfungsstress. Am meisten Stress habe man in der Sekundarstufe II, genau dann also, wenn man gemäss Gesetz keine finanzielle Unterstützung mehr erhalten soll. Er befürchtet, dass ohne staatliche Unterstützung viele Musikschülerinnen und Musikschüler nach der dritten Sekundarschulklasse oder Kantonsschulklasse aus dem Musikunterricht ausscheiden müssen.
- Emil Küng
- Obstalden
Landrat Emil Küng fordert das Glarner Volk auf, dem vorgeschlagenen Gesetzesartikel unverändert zuzustimmen. Die vorberatende Landratskommission hätte sich für die Ausweitung der musikalischen Förderung auf die Sekundarstufe II ausgesprochen, im Landrat wurde dieser Vorschlag aber klar abgelehnt. Küng appelliert an die Gleichberechtigung aller Freizeitaktivitäten und verlangt deshalb, vor dem Hintergrund der landrätlichen Debatte, die vorgeschlagene Gesetzesvorlage unverändert anzunehmen.
- Barbara Schnyder
- Bilten
Barbara Schnyder betont die Wichtigkeit des Musikunterrichts. Sie selbst mache auch Musik und habe grosse Freude daran. Jeder Mensch brauche Musik, deshalb brauche es auch solche die musizieren. Es wäre schade, wenn motivierte Musikerinnen und Musiker aus finanziellen Gründen mit ihrem liebsten Hobby aufhören müssten.
- Rolf Widmer
- Regierungsrat, Bilten
Regierungsrat Rolf Widmer empfiehlt, der landrätlichen Gesetzesvorlage unverändert beizustimmen. Zu unterscheiden sei zwischen Wünschenswertem und Notwendigem. Die Ausweitung der musikalischen Förderung auf die Sekundarstufe II sei zwar wünschenswert, aber nicht notwendig. Auch in umliegenden Kantonen wie Schwyz und St. Gallen würde die musikalische Bildung nur bis zur Sekundarstufe I unterstützt. Die im Gesetzesartikel verankerten Leistungen würden die musikalische Bildung bereits ausreichend unterstützen und fördern und die finanziellen Ausgaben des Kantons für die Musik seien bereits grosszügig genug.