Traktandum 6
Änderung des Steuergesetzes
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Mit klarem Mehr heisst die Landsgemeinde die Steuergesetzrevision gut.
Die Steuerstrategie sieht eine etappenweise Entlastung der natürlichen und juristischen Personen vor. Die Landsgemeinde 2007 entlastete Verheiratete und Familien; die Landsgemeinde 2008 soll dies nun für juristische Personen und für allein stehende Steuerpflichtige tun:
Bei den juristischen Personen zeichnet sich eine Verschärfung des Standortwettbewerbs ab. Der proportionale Tarif für die Gewinnsteuer wird die Wettbewerbsfähigkeit des Kantons in diesem Bereich erhalten. Die Gewinnsteuer soll neu generell 9 Prozent, die Kapitalsteuer einstweilen unverändert 2 Promille betragen, was auf eine Flat Rate Tax (Steuersystem mit Einheitssteuersatz) hinausläuft; es gibt keinen Anstieg der Grenzsteuersätze (Steuerprogression) mehr. Bisher war sie leicht progressiv (9% für die ersten 20000 Fr. Gewinn, 13,5% für 20000 Fr. übersteigenden Gewinn). Die Reduktion der Gewinnsteuer bringt einen Ausfall von 4 Millionen Franken (einfache Steuer 95%); mindestens ein Teil davon wird durch höheres Steuersubstrat kompensiert. Bei den rund 55 Prozent allein stehenden Steuerpflichtigen besteht vor allem im unteren und mittleren Segment (bis Bruttoeinkommen von 100000 Fr.) Handlungsbedarf. Da die Landsgemeinde 2009 den Tarif für natürliche Personen revidieren soll, wird als Übergangslösung ein Abzug von 2000 Franken vorgeschlagen, der sich vor allem auf die unteren Einkommen auswirkt. Der Steuerausfall (einfache Kantonssteuer 95%) beläuft sich auf 2,5 Millionen Franken. Aus Gründen der Gleichbehandlung werden bei der Vermögenssteuer nicht – wie in einem Memorialsantrag gefordert – allein die Liegenschaftsbesitzer, sondern alle Personengruppen, welche in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben, entlastet. Die Erhöhung der Steuerfreibeträge um 50000 Franken für Verheiratete, 25000 Franken für Alleinstehende und je 5000 Franken für jedes minderjährige, unter elterlicher Sorge oder Obhut stehende Kind und Bezüger einer Invalidenrente erweist sich im Vergleich als notwendig. Der Steuerausfall beläuft sich auf 1,5 Millionen Franken. Die Steuergesetzgebung ist an die Bundesgesetzgebung anzupassen (Reform Bundesrechtspflege, Nachsteuer- und Strafsteuerverfahren, Erbennachbesteuerung) und aufgrund des Schwarzarbeitsgesetzes ist der Quellensteuersatz für das vereinfachte Abrechnungsverfahren zu bestimmen.Die Revision (mit Wirkung ab 2009) wird dem Kanton Steuerausfälle von rund 8 Millionen Franken verursachen. Die Mindereinnahmen der Gemeinden (2 Mio. Fr. bei der Einkommens- und Gewinnsteuer, 0,75 Mio. Fr. bei der Vermögenssteuer) wird durch die Änderung des Verteilschlüssels des Staatssteuerertrages kompensiert. Die steuerliche Entlastung hat, wie jene von 2007, zum Ziel: Die steuerliche Belastung für natürliche Personen bewegt sich im schweizerischen Mittel, für juristische Personen im vorderen Drittel.
Der Landrat befürwortet diese Steuerstrategiemassnahmen. Den Memorialsantrag zur Entlastung der Liegenschaftsbesitzer beantragt er zur Ablehnung, da die Vorlage weiter geht und der Antrag aus Gründen der Gleichbehandlung problematisch ist. Intensiv diskutierte er die Form der Entlastung der allein Stehenden: Sozialabzug gemäss Vorlage Regierungsrat oder prozentuale Reduktion beim Steuertarif gemäss Vorschlag landrätliche Kommission. Der Landrat entschied sich aus sozialpolitischen Gründen für die regierungsrätliche Fassung, da diese die notwendigen Entlastungen gezielter bringt.
- Marco Kistler
- Niederurnen
Marco Kistler empfiehlt, die Steuervorlage abzulehnen. Das Glarnerland müsse sich im nationalen Steuerwettbewerb nicht versuchen wollen, da sich unser Kanton steuertechnisch nie mit den Top-Kantonen anlegen könne. Kistler verpöhnt die eifrige Steuersenkerei und appelliert an die Solidarität mit unseren Nachfahren. Unser Kanton solle nicht billig, sonder qualitativ gut und attraktiv sein. Schliesslich will Kistler die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger an die Solidarität mit kommenden Generationen erinnern. Anstelle weiterer Steuersenkungen empfiehlt Kistler deshalb, die Überschüsse nachhaltig in Bildung oder Infrastruktur zu investieren.
- Rolf Widmer
- Regierungsrat, Bilten
Der Kanton Glarus wolle nicht, wie Kistler sagt, ein Billigkanton werden. Glarus stehe an zweitletzter Stelle bei der Steuerbelastung der natürlichen Personen. Hier müsse etwas getan werden. Deshalb habe man letztes Jahr eine Steuersenkung für die Familien vorgeschlagen. Auch nächstes Jahr sollen die natürlichen Personen und Familien in den Genuss von Steuersenkungen kommen. Bei juristischen Personen spüre man den Wettbewerb, man müsse hier mit den anderen Kantonen mithalten. Die Steuersenkung bei den Vermögen komme aber nicht den Grossverdienern, sondern den kleinen und mittleren Vermögen zu Gute. Deshalb bittet er, dem Vorschlag von Regierungsrat und Landrat zuzustimmen.