Traktandum 5
Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Asylgesetz
Video
Es gibt keine Wortmeldungen. Die Landsgemeinde folgt somit dem Antrag des Landrates.
Der Landsgemeinde wird ein neues Vollzugsgesetz zum revidierten Asyl- und zum neuen Ausländergesetz unterbreitet. Das neue Gesetz umfasst 19 Artikel in vier Abschnitten. Zudem sind im Sozialhilfeund im Gastwirtschaftsgesetz je eine Bestimmung anzupassen.
Wegen der Aufhebung des geltenden Bundesgesetzes über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer ist das kantonale Vollziehungsgesetz durch einen neuen Erlass zu ersetzen. Obwohl sich der Änderungsbedarf zu einem erheblichen Teil auf formelle Anpassungen beschränkt (v. a. Aktualisierung der Bezüge zum neuen Bundesrecht), ist eine Totalrevision angezeigt. Zudem enthält der neue Erlass einige wenige Grundsätze des Ausführungsrechts zum Asylgesetz des Bundes; bis anhin sprach sich das kantonale Recht dazu kaum aus (ausser im Sozialhilfegesetz). Das neue Gesetz orientiert sich an den bisherigen Leitlinien und Strukturen. Es regelt wiederum nur das Nötigste.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, dem Einführungsgesetz zuzustimmen.
Es gibt keine Wortmeldungen.