Traktandum 14
A. Änderung des Gesetzes über Wahlen und Abstimmungen
an der Urne
B. Antrag betr. Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates
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Entgegen der Empfehlung des Landrates wird dem Memorialsantrag für eine Reduktion des Landrates auf 60 Mitglieder zugestimmt.
Der Landsgemeinde wird beantragt, mit einer Änderung des Gesetzes über die Wahlen und Abstimmungen an der Urne (Abstimmungsgesetz) nur noch drei Wahlkreise zu schaffen und den Memorialsantrag betreffend Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates abzulehnen.
Die Landsgemeinde 2004 verschob die Behandlung des im Juli 2002 eingereichten Memorialsantrages auf Reduktion der Anzahl der Mitglieder des Landrates auf die Legislaturperiode 2006/2010, da die Gemeindestrukturreform nicht mit neuen Wahlkreisen präjudiziert werden wollte. Inzwischen sind wichtige Entscheide gefallen:
Das Bundesgericht präzisierte seine Rechtsprechung zur Frage der Gleichbehandlung der Stimmberechtigten bei Proporzwahlen und damit zu möglichen Wahlkreiseinteilungen. Die Landsgemeinde 2006 beschloss das Schaffen dreier grosser Einheitsgemeinden auf den 1. Januar 2011, und die ausserordentliche Landsgemeinde von 2007 bestätigte diesen Beschluss.Für die nächsten Landratswahlen ist die Wahlkreisregelung anzupassen, ansonsten die Gefahr der Aufhebung durch das Bundesgericht bestünde. Die drei Wahlkreise blieben im Landrat unbestritten, ebenso einige weitere Anpassungen. Bei drei Wahlkreisen ergibt sich folgende Mandatsverteilung:
Einwohner 80 Mitglieder 60 Mitglieder GL Nord 15890 34 Sitze 25 Sitze GL Mitte 12038 25 Sitze 19 Sitze GL Süd 10073 21 Sitze 16 SitzeDer Landrat beantragt im Gegensatz zum Regierungsrat, den Memorialsantrag abzulehnen und die Zahl der Mitglieder des Landrates bei 80 zu belassen. Er anerkannte zwar die im Trend liegende Machbarkeit einer Reduktion – wie vom Regierungsrat vorgeschlagen – auf 60 Mitglieder. Eine höhere Anzahl Ratsmitglieder gewährleiste jedoch eine breitere Vertretung aller Volksschichten und Landesgegenden, sowie eine ausgeglichenere und bessere Durchmischung mit selbstständig Erwerbenden, privatrechtlich und öffentlich-rechtlich Angestellten. Die Belastung für das einzelne Ratsmitglied werde nach einer Reduktion grösser, da die Kommissionsarbeit nicht zu reduzieren sei. Vor allem kleinere Fraktionen würden durch eine Reduktion stärker betroffen. Diese würde zudem weder die Qualität der Arbeit noch die Attraktivität des Landratsmandates fördern, im Gegenteil. Sie bringe kaum einen Spareffekt und könne nicht mit der Reduktion der Zahl der Mitglieder des Regierungsrates und der daraus resultierenden Verwaltungsreorganisation verglichen werden. Auch werde mit der kommenden Parlamentsreform die Arbeit für die einzelnen Landratsmitglieder sicher nicht kleiner.
Der Landrat folgte mit grossem Mehr der Argumentation seiner vorberatenden Kommission und stimmte der Änderung des Abstimmungsgesetzes zu. Die Reduktion der Zahl der Mitglieder des Landrates und den diesbezüglichen Memorialsantrag beantragt er hingegen abzulehnen.
- Otto Luchsinger
- Schwanden
Otto Luchsinger empfiehlt, den landrätlichen Antrag abzulehnen und dem ursprünglichen Memorialsantrag zur Reduktion der Mitglieder des Landrats zuzustimmen. Luchsinger möchte den Landrat von 80 auf 60 Mitglieder reduzieren, da ein Teil der Landratsmitglieder nur als unnütze Mitläufer fungierten und die Reduktion die Amtsaufgabe attraktiver und herausfordernder mache. Im Zuge der Gemeindestrukturreform und der damit verbundenen Reduktion auf drei Wahlkreise sei die Anpassung auf kantonsparlamentarischer Ebene eine logische Folge.
- Hansjörg Stucki
- Oberurnen
Hansjörg Stucki beantragt, die Anzahl Sitze auf 60 zu reduzieren. Dabei allerdings je Wahlkreis 20 Sitze zu vergeben. Dies sei ein neuer, bisher nicht dagewesener Vorschlag. Der Artikel 25 würde neu die Verteilung von 60 Mandaten auf drei Wahlkreise beinhalten und jedem Wahlkreis 20 Landratsmandate zusprechen. Dies sei eine einfache, faire und zeitgemässe Lösung.
- Hanspeter Spälti
- Netstal
Hanspeter Spälti empfiehlt, den landrätlichen Antrag anzunehmen. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Gemeindestrukturreform stecke unser Kanton momentan in einer schwierigen Phase der Ungewissheit. Dies bedeute, dass die vorhandenen Kräfte und Talente gebündelt und richtig eingesetzt werden müssten. Durch eine Reduktion des Landrats auf 60 Mitglieder würde der Kanton Glarus lediglich dem nationalen Trend nachlaufen und die Arbeit des Landrats qualitativ nicht verbessern. Die Aufgabe des Landrats müsse in der momentanen Restrukturierungsstimmung des Kantons auf möglichst viele Schultern verteilt werden.
- Christian Gredig
- Obstalden
Christian Gredig beantragt, die Reduktion des Landrats abzulehnen. Er sei noch nicht lange Glarner, komme aber sehr gerne an die Landsgemeinde, da die Geschäfte gut vorbereitet seien. Dafür brauche es gute Leute. Die Reduktion des Regierungsrates sei nicht mit der Reduktion des Landrates gleichzusetzen, da dem Landrat kein Mitarbeiterstab zur Verfügung stehe. Zudem müsse das Glarnerland nicht alles den anderen Kantonen nachmachen. Deshalb sei eine Reduktion abzulehnen.
- Heiri Hösli
- Ennenda
Heiri Hösli verlangt von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, den landrätlichen Antrag abzulehnen. 80 Landräte seien definitiv zu viel des Guten und ein grosser Teil der Räte fühle sich sowieso die meiste Zeit über nur gelangweilt. Auch in der Politik sei manchmal eine Diät notwendig. Hösli fordert schliesslich eine Reduktion auf 60 Landratsmitglieder.
- Martin Landolt
- Näfels
Landrat Martin Landolt schlägt vor, den Landrat bei 80 Mandaten zu belassen. Beim Vorschlag von Hansjörg Stucki gehe es um eine Grundsatzfrage des Verhältniswahlsystems (Proporz). Die Frage sei, ob man eine fixe, gleich grosse Sitzverteilung oder ob man die Möglichkeit der Veränderung haben möchte. Der Landrat habe die heutigen 14 Traktanden gut vorbereitet, das Volk habe dies mit den Entscheiden im Sinne des Landrats bestätigt. Um diese Vorbereitung zu garantieren, sei eine breit abgestützte Legislative nötig. Mit einer Reduktion würde gleich viel oder mehr Arbeit auf weniger Personen verteilt, was die Arbeit nicht erleichtern werde. Zudem seien bei der Reduktion des Regierungsrats auch die Pensen reduziert worden. Dies sei beim Landrat nicht möglich.