Traktandum 3
Antrag betreffend „Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde“
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Der Memorialsantrag zur Bildung einer Gemeinde wird mit grossem Mehr abgelehnt.
Ausgangslage
Am 14. Juni 2007 reichte ein Bürger den Memorialsantrag «Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde» ein. Der Antragsteller will statt drei nur noch eine Gemeinde schaffen; er verspricht sich noch einfachere, schlankere Strukturen, ein einheitliches Bürgerrecht und keine Probleme mehr mit dem Finanzausgleich; grundlegende Entscheide träfe die Landsgemeinde, die konkrete Ausgestaltung sei Sache des Gesetzes.
Regierungsrat und Landrat lehnen den Memorialsantrag aus folgenden Gründen ab:
Er steht im Widerspruch zur gewachsenen föderalen Struktur unseres Kantons. – Der Memorialsantrag führte zu einer wesentlichen Veränderung des Staatsaufbaus. Zwar bliebe die Gemeinde als Staatsebene bestehen, doch entfiele das föderalistische Element vollständig, weil das Kantonsgebiet nicht mehr in mehrere Gemeindegebiete aufgeteilt wäre. Der föderale Wettbewerb zwischen Gemeinden ginge verloren. Konkurrenz aber fördert die Qualität, spornt an und verbessert die Wettbewerbsfähigkeit. Es ginge nicht mehr um die Stärkung der Gemeinden und die Sicherung von deren Überlebens- und Entwicklungsfähigkeit. Das Dreier-Modell vermag diesen Ansprüchen besser zu genügen, da es Rücksicht auf die gewachsenen Strukturen mit der Unterteilung in Unterland, Mittelland und Hinterland nimmt. Die drei demokratisch gut abgestützten neuen Gemeinden sind so stark und autonom, dass sie – ohne einmischende Zuschüsse – ihre Aufgaben eigenständig und auf ihre Gegebenheiten angepasst erfüllen können. Es ergibt sich keine weitere wesentliche Stärkung der Gemeindeautonomie. – Die Forderung, es seien die Gemeindestrukturen effizienter zu gestalten, erfüllt das Dreier-Modell besser als das Einer-Modell. Regionale Verwurzelung, Einflussnahme und Mitbestimmung gingen in stärkerem Masse verloren. Die Bildung von nur noch einer Gemeinde brächte eine Zentralisierung: Konzentration auf wenige Standorte, grosse Verwaltungen, Abbau von Föderalismus, schwindende direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten, Verlust der Vorteile einer starken Gemeindeorganisation. Die Lösung «ein Gebiet – zwei Strukturen» ist wenig sinnvoll. – Eine Gemeinde muss mindestens über einen eigenen Gemeinderat mit Verwaltung verfügen. Das Einer-Modell schaffte die Gemeinden faktisch ab – vor allem wenn die Sparpotenziale voll genutzt werden wollten. Zwei unterschiedliche, aber flächengleiche Staatsebenen wären kaum sinnvoll. Das Neben- bzw. Übereinander zweier Gemeinwesen wäre für die Stimmberechtigten schwer verständlich. Das Einer-Modell wäre nur dann sinnvoll, wenn Kanton und Gemeinden verschmolzen würden, es nur noch eine Exekutivbehörde und nur eine Verwaltung gäbe, die Stimmberechtigten über alle Geschäfte an der Landsgemeinde entschieden, der Landrat einzige Legislative wäre. Dies höbe aber die Gemeindeebene faktisch auf; der Memorialsantrag verlangt aber ausdrücklich die Bildung einer Gemeinde.Vorgehen
Der Landrat kann der Landsgemeinde die allgemeine Anregung zur Ablehnung beantragen. Dazu bedarf es keiner konkretisierten Vorlage. Ein Entwurf wäre erst auszuarbeiten, wenn die Landsgemeinde – entgegen dem landrätlichen Ablehnungsantrag – der Anregung zustimmte. Für einen definitiven Entscheid wäre jedoch ein fassbares Projekt unerlässlich und die nochmalige Anhörung der Gemeinden notwendig. Dem wird Rechnung getragen, indem nur die Grundsatzfrage zur Diskussion gestellt wird.
Der Landrat beantragt der Landsgemeinde, den Memorialsantrag «Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde» abzulehnen.
- Hans Schindler
- Rüti
Hans Schindler ändert seinen eigenen Memorialsantrag ab und fordert, dass der Kanton Glarus künftig nur noch aus einer Gemeinde bestehen soll. Da es um ein sehr wichtiges Gschäft geht, soll Regierung und der Landrat diesen Antrag prüfen und an einer nächsten Landsgemeinde dem Stimmvolk vorlegen. Laut Schindler würde eine Gemeinde die Landsgemeinde stärken, da alle wichtigen Geschäfte an der Landsgemeinde behandelt würden. Man würde an der Landsgemeinde dann nicht als Unterländer, Mittelländer und Hinterländer abstimmen, sondern als Glarner.
- Emil Küng
- Kommissionspräsident, Obstalden
Landrat Emil Küng, beantragt, den Memorialsantrag auf Schaffung einer Gemeinde abzulehnen. Die kritische Prüfung des Vorschlags auf Schaffung einer einzigen Gemeinde hat ergeben, dass die Nachteile überwiegen: So würde die nötige Konkurrenz unter den Gemeinden ganz wegfallen und eine Gemeindestruktur geschaffen, welche dem Kantonsgebilde sehr nahe kommt. Ausserdem würde Kraft und Energie gebunden, welche durch die Bestätigung zugunsten des Dreier-Modells benötigt werden. Der Memorialsantrag zur Bildung einer einzigen Gemeinde ist deshalb abzulehnen.