Traktandum 2
Antrag betreffend Aufhebung der Beschlussfassung der Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 zum Traktandum 13: Fusion der Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden
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Der Memorialsantrag wird mit klarem Mehr abgelehnt und somit der Landsgemeinde-Entscheid 2006 zur Fusion zu drei Einheitsgemeinden bestätigt.
Ausgangslage; Antrag für ausserordentliche Landsgemeinde
Die Landsgemeinde 2006 befasste sich in drei Traktanden mit dem Projekt der Gemeindestrukturreform. Es sollten nicht nur die Gemeindestrukturen mit der Bildung von Einheitsgemeinden vereinheitlicht (§ 12) und das Sozial- und Vormundschaftswesen kantonalisiert werden (§ 14), sondern auch Gemeinden zu grösseren Einheiten zusammengelegt werden (§ 13).
Regierung und Landrat schlugen der Landsgemeinde das Schaffen von zehn Gemeinden vor. Die Vorlage war bereits im Landrat umstritten gewesen. Nach einer über einstündigen Diskussion obsiegte an der Landsgemeinde in einer Eventualabstimmung der Antrag auf Fusion zu nur drei Einheitsgemeinden über das bereinigte Zehner-Modell und in der Schlussabstimmung über den Ablehnungsantrag. Das Bundesgericht wies im November 2006 zwei Beschwerden ab, soweit es darauf eintrat, und die beiden eidgenössischen Parlamentskammern ratifizierten die Verfassungsänderung als rechtens.
Ende August 2007 wurde von einem Komitee die Einberufung einer ausserordentlichen Landsgemeinde mit dem Verhandlungsgegenstand «Aufhebung der Beschlussfassung der Landsgemeinde vom 7. Mai 2006 zum Traktandum 13: Fusion der Gemeinden zu drei Einheitsgemeinden» mit den notwendigen Unterschriften verlangt.
Die Argumentation des Komitees
«Die unterzeichneten Stimmberechtigten anerkennen grundsätzlich den Veränderungswillen, der in den überraschenden Beschlussfassungen der letztjährigen Landsgemeinde zum Ausdruck gekommen ist. Wir sind aber überzeugt, dass es sich beim Beschluss für drei Gemeinden um einen undurchdachten und gänzlich unvorbereiteten Entscheid handelt, der zu schwerwiegenden Nachteilen für unseren Kanton führt. Mit den drei Gemeinden werden unter grossem Zeitdruck und vielerorts unfreiwillig künstliche Grossgebilde geschaffen, die kaum die erhofften Kosteneinsparungen bringen werden. Auf der anderen Seite werden gut funktionierende und organisch gewachsene Strukturen zerstört, ohne dass die Betroffenen der einzelnen Gemeinden auch nur hätten Stellung dazu nehmen können. Nach dem unverändert geltenden Artikel 118 Absatz 1 der Kantonsverfassung aber sind Zusammenschlüsse von Gemeinden in erster Linie von den betroffenen Stimmberechtigten zu beschliessen, was leider unbeachtet blieb. Der Weg zu Zusammenschlüssen soll weiterhin auf freiwilliger Basis erfolgen, ohne unnötiges Diktat von oben. Wir wollen ein faires und demokratisches Glarnerland, dessen Strukturen von den Betroffenen mitgetragen werden.»
Stellungnahme von Regierungsrat und Landrat
Die Landsgemeinde entschied, ihr Entscheid ist zu respektieren. – Die Landsgemeinde 2006 fasste demokratisch und freiwillig den weitergehenden Fusionsentscheid zu drei Gemeinden – entgegen dem Antrag von Regierung und Landrat, welcher ein Zehn-Gemeinden-Modell vorschlug. Der Antrag kam aus dem Volk, nicht von «oben», von der Regierung. Das klare Bekenntnis zur Einheitsgemeinde und zur Kantonalisierung des Sozial- und Vormundschaftswesens (die Landsgemeinde 2007 verwarf einen Ablehnungsantrag dazu deutlich), zeigen den Reformwillen der Stimmberechtigten. Die Behörden haben daraus erwachsende Landsgemeinde-Entscheide umzusetzen und nicht in Zweifel zu ziehen.
Reformen der Gemeindestrukturen sind notwendig. – Die Rückkehr zu 25 Einheitsgemeinden bringt keine sinnvolle, zeitgemässe Gemeindestruktur. Die teils sehr kleinen Gemeinden könnten ihre Aufgaben nicht allein und eigenverantwortlich erfüllen sondern nur im Verbund, mit Zweckverbänden oder anderen Zusammenarbeitsformen. Auch wären sie weiterhin auf finanzielle Drittunterstützung angewiesen. Die damit verbundenen Nachteile blieben bestehen:
Schwierigkeit, qualifizierte Personen für die Behördentätigkeit zu finden; keine optimale Nutzung des Sparpotenzials; weiterhin schwierige, wenn auch entspanntere Finanzsituation von Gemeinden und Kanton; kleine Gemeinden wären ohne Unterstützung des Kantons nicht überlebensfähig; 25 Raumordnungen, die ein uneinheitliches Bild vermitteln und die wirtschaftliche Entwicklung des Kantons, insbesondere bei grösseren Projekten erschweren; geringere Chancen bezüglich einer wirklichen wirtschaftspolitischen Schwerpunktstrategie und besserer Standortbedingungen; ungenügende Reform des Bildungswesens; überkommunale Zusammenschlüsse in Primarschul-, Oberstufenschul- sowie Hilfsklassen- und Kleinklassenkreise blieben bestehen und müssten gar ausgebaut werden.Fachleute errechneten für das Dreier-Modell ein Sparpotenzial von rund 6 Millionen Franken. Der Zusammenschluss stärkt die direkte Demokratie, die heute eine Vielzahl von Zweckverbänden, Schulkreisen und Zusammenarbeitsverträgen einschränkt. Mit 20 Millionen Franken würden die unterschiedlichen Vermögensverhältnisse der Gemeinden ausgeglichen, wodurch sie über eine gesunde finanzielle Basis verfügten. Schlanke Strukturen, starke Gemeinden, gesunde Finanzen, eine offene Kultur und eine nachhaltige Entwicklung der Gemeinden erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit auch des Kantons deutlich.
Der Entscheid der Landsgemeinde ist rechtmässig. – Das Komitee prangert den Landsgemeindebeschluss von 2006 zu unrecht als undemokratisch, verfassungswidrig und durchgepeitscht an. Alle Betroffenen – die in den Gemeinden Stimmberechtigten sind es auch an der Landsgemeinde – konnten gleichberechtigt mit Voten oder Stimmabgabe ihrer Ansicht Ausdruck geben. Der Abstimmungsinhalt war immer klar. Das Bundesgericht bestätigte in zwei Entscheiden die Rechtmässigkeit des gewählten Vorgehens, insbesondere die Zulässigkeit des über das Memorial hinausgehenden Antrages zur Schaffung von drei Einheitsgemeinden. National- und Ständerat stellten mit ihren Gewährleistungsbeschlüssen die Rechtmässigkeit des Vorgehens und des Ergebnisses, auch im Hinblick auf die Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung, fest. Es ist falsch und anmassend, der Landsgemeinde 2006 Unmündigkeit vorzuwerfen. Die Aussage, es sei über das Dreier-Modell nicht diskutiert worden, trifft ebenfalls nicht zu.
Die Gemeindestrukturreform ist zu Ende zu führen. – Inzwischen ist viel an Zeit und Arbeit sowie an finanziellen Mitteln in die Projektarbeit investiert worden. Es wäre falsch, nach bald anderthalb Jahren intensiver Arbeit den Reformprozess zu stoppen. Das Recht, eine ausserordentliche Landsgemeinde zu fordern, und das Recht, auf einen Beschluss zurückzukommen, bestehen nach unserer Verfassung; man darf sich allerdings mit Fug und Recht fragen, wieso die Initianten der Unterschriftensammlung dies nicht unmittelbar nach der Landsgemeinde 2006 getan haben. Die gefassten Beschlüsse sind nicht aufzuheben, sondern umzusetzen.
Mögliche Antragstellungen
Wird eine ausserordentliche Landsgemeinde verlangt, haben diese Stimmberechtigten die zu behandelnden Gegenstände anzugeben. Die ausserordentliche Landsgemeinde ist jedoch nicht darauf beschränkt, diesen Gegenstand entweder gutzuheissen oder abzulehnen. Vielmehr stehen ihr sämtliche der üblichen Gestaltungsmöglichkeiten offen. Es steht – wie an der Landsgemeinde 2006 – insbesondere die Anzahl Einheitsgemeinden zur Diskussion. Jeder Abänderungsantrag, der eine Zusammenlegung auf eine andere Mehrzahl von Gemeinden zum Ziel hat, verfügt deshalb über einen sachlichen Zusammenhang zum Beratungsgegenstand. Über den Memorialsantrag «Der Kanton Glarus bildet eine Gemeinde» ist beim nächsten Traktandum zu befinden.
Antrag des Landrates
Der Landrat beantragt mit grossem Mehr der Landsgemeinde, die verlangte Aufhebung des Landsgemeinde-Entscheides für drei Einheitsgemeinden abzulehnen.
- David Reifler
- Niederurnen
David Reifler stellt den Antrag, entgegen der Empfehlung von Landrat und Regierungsrat, den Entscheid der Landsgemeinde 2006 aufzuheben. Die Gemeindestimmbürgerinnen und Gemeindestimmbürger seien vor der Landsgemeinde 2006 nicht befragt worden. Zusammenschlüsse müssten aber von unten wachsen, damit die neuen Strukturen von allen Bürgern mitgetragen werden. Bei der Fusion zu drei Gemeinden würden ausserdem teure Verwaltungstempel entstehen.
- Fredy Schnyder
- Bilten
Fredy Schnyder beantragt im Namen der Antragssteller, den Memorialsantrag zu unterstützen. Er stellt sich die Frage nach dem bisher Geleisteten. Vieles ist unklar oder steht noch nicht fest. Zudem stellt sich die Frage nach der Gerechtigkeit des Dreier-Modells: Die kleinen Gemeinden werden von den grossen Zentrumsgemeinden abhängig sein und eine Fusion unter Zwang wird nicht zu den gewünschten Resultaten führen.
- Martin Dürst
- Schwanden
Martin Dürst will den Landsgemeinde-Entscheid 2006 aufheben. Der eingeschlagene Weg zu drei Gemeinden sei zu stoppen und ein anderer Weg, der von den Gemeinden mitgetragen wird, sei einzuschlagen. Dieser neue Weg soll demokratisch sein, wie in Luchsingen und Haslen, bei dem die Stimmbürger hinter dem Entscheid stehen.
- Toni Gisler
- Linthal
Toni Gisler beantragt, den Memorialsantrag zu unterstützen. Als junger Bürger erklärt er die Vorzüge der bestehenden Gemeinden, welche eine prosperierende Zukunft vor sich haben. Er mahnt, dass der Wert eines Einzelnen durch die Zwangsfusion an Wert verlieren wird. Stattdessen wird die classe politique an Einfluss gewinnen und das Volk wird sich spalten. Ausserdem wird die Bürokratie zunehmen und das Geld in die Zentrumsgemeinden abfliessen.
- Bea Noser
- Oberurnen
Bea Noser empfiehlt, den Aufhebungsantrag abzulehnen. Die Jungparteien von CVP, FDP und SP stünden hinter dem Entscheid. Die heute noch starken Gemeinden würden morgen vor grossen Herausfordungen stehen. Deshalb wollen die Jungparteien am Landsgemeinde-Entscheid festhalten. Noser bittet die Stimmberechtigten, die Aufbruchstimmung im Kanton beizubehalten. Genauso wie Kalberwürste und Ziger gehörten auch Pioniergeist und Mut zum Glarnerland. Noser verspricht im Namen der jungen Generation auch künftig am Reformprojekt mitzuarbeiten.
- Sergio Haller
- Glarus
Landrat Sergio Haller beantragt im Namen der JUSO, den Memorialsantrag abzulehnen. Der Entscheid an der Landsgemeinde 2006 ist von weitreichender Bedeutung. Die Mehrheit der Glarner Stimmbürgerinnen und –bürger hat entschieden und dieser Entscheid ist zu respektieren, argumentiert Haller. Sogar die Gegner des Dreier-Modells sind der Ansicht, dass eine Gemeindestrukturreform nötig ist. Durch die Schaffung von drei Grossgemeinden werden in vielen Bereichen Optimierungspotenziale erschlossen. Die Identität wird darunter nicht leiden. Eine Aufhebung des gefällten Entscheids ist ein grosser Schritt zurück.
- Susanne Elmer
- Netstal
Susanne Elmer beantragt, den Aufhebungsantrag abzulehnen. Als Vertreterin der Jungfreisinnigen will sie am mutigen Entscheid von 2006 festhalten. Zukunft bedeute immer auch Veränderungen. Mit drei Gemeinden sei der Kanton für die Zukunft gewappnet. Dabei soll aber nicht der ganze Kanton auf den Kopf gestellt werden. Elmer ruft die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, den Reformprozess zu unterstützen und diesen auch stets kritisch zu hinterfragen.
- Erich Leuzinger
- Glarus
Landrat Erich Leuzinger unterstützt den Memorialsantrag. Seiner Ansicht nach haben das Gesetz und die Verfassung zu gelten und nicht das Wort, wie dies die Gegner vorhalten. Der Entscheid der letztjährigen Landsgemeinde hat sich über Verfassungsartikel und Chartabestimmungen hinweg gesetzt, welche den Rahmen für Gemeindestrukturreformen bilden. Die Aufhebung des Dreier-Modells ist eine Konsequenz der getreuen Anwendung der Kantonsverfassung des Kantons Glarus. Leuzinger stellt richtig, dass das Bundesgericht nicht geprüft hat, ob Art. 118 der Kantonsverfassung verletzt worden ist. Demzufolge ist der Entscheid nicht rechtsmässig.
- Jakob Kamm
- Regierungsrat, Mollis
Jakob Kamm weist auf die stark rückläufigen Schülerzahlen im Kanton Glarus hin. Aus Sicht der Schule hätte der Landsgemeinde-Entscheid 2006 nicht besser sein können. Der Entscheid habe zur Folge, dass die Gemeinden im Bereich der Schulen viel flexibler und eigenständiger würden. Zahlreiche der heutigen 25 Gemeinden seien nicht gross genug für eigene Schulen. Es würden weiterhin Schulkreise benötigt. Diese seien aber undemokratisch, da eine Mitbestimmung der Stimmbürger nicht möglich sei. Am Landsgemeinde-Entscheid sei deshalb mit grossem Mehr festzuhalten.
- This Vögeli
- Gemeindepräsident Rüti
This Vögeli beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Die Glarner Stimmbürger wussten sehr wohl, über was an der Landsgemeinde vom letzten Jahr abgestimmt wurde. Das Beispiel der Gemeinde Rüti zeigte Vögeli, wie sehr das «Gärtlidenken» im Kanton Glarus verankert ist. Niemand war wirklich bereit, der finanziell in Not geratenen Gemeinde zu helfen. Das soll mit dem Dreier-Modell vermieden werden: «Aus Gärtli sollen Gärten oder gar Felder werden». Bürgernähe ist nicht ein Ausfluss von kleinen Gemeinden, sondern muss auch gelebt werden. Mit dem Dreier-Modell wird zudem sicher gestellt, dass die Besetzung der Behörden einfacher wird.
- Heinrich Hösli
- Ennenda
Heinrich Hösli beantragt, den Landsgemeinde-Entscheid 2006 aufzuheben. Er fragt die Stimmbürger, ob die heutigen Gemeindestrukturen nichts mehr wert seien und weshalb die Gemeinden grösser werden müssten. Bereits heute seien die grössten Gemeinden im Kanton am stärksten verschuldet.
- Kurt Reifler
- Schwanden
Kurt Reifler beantragt, den Memorialsantrag abzulehnen. Am Beispiel Gstaad zeigt Reifler die Vorzüge einer Gemeindefusion auf. Für die Umsetzung des Dreier-Modells ist Vertrauen notwendig. Er ruft die Anwesenden dazu auf, das Vertrauen in die Mitglieder der Expertengruppen an der heutigen Landsgemeinde zu erneuern und weiter dem eingeschlagenen Weg zu folgen. Man muss Vertrauen zeigen und nicht nur von Vertrauen sprechen. Eine Ablehnung des Memorialsantrags ist ein Zeichen des Vertrauens.
- Thomas Hefti
- Gemeindepräsident, Schwanden
Thomas Hefti will am Entscheid der Landsgemeinde 2006 festhalten, auch wenn er damals nicht für drei Gemeinden gestimmt habe. Hefti erwähnt die Vorteile von drei Gemeinden bei der Raum- und Zonenplanung, bei den Werkbetrieben, bei der Besetzung von Behörden und bei der Entwicklungspolitik. Jede der drei neuen Gemeinden habe sehr gute Voraussetzungen für die Zukunft.
- Hanspeter Zweifel
- Gemeindepräsident, Linthal
Hanspeter Zweifel beantragt, den Memorialsantrag zu unterstützen. Nicht das Wort gilt, sondern das letzte Wort hat zu gelten. Die Gemeinden wurden nie zum Dreier-Modell befragt und der Art. 118 der Kantonsverfassung wurde ignoriert. Dieses Vorgehen ist sowohl politisch als auch demokratisch nicht anständig. Verschiedene Experten haben sich zudem kritisch zum Dreier-Modell geäussert. Aus diesem Grund ist ein langsamer Weg mit freiwilligen Fusionen dem Dreier-Modell vorzuziehen.
- Martin Landolt
- Näfels
Landrat Martin Landolt empfiehlt, den Landsgemeinde-Entscheid 2006 beizubehalten. Landolt bittet alle Gegner von drei Gemeinden sich daran zu erinnern, wie sich die Situation vor der Landsgemeinde 2006 präsentiert hat und fordert diese auf, die Emotionen für kurze die Zeit der Abstimmung beiseite zu legen. Der Schritt zu drei Gemeinden sei nicht für uns, sondern für die kommenden Generationen zu fällen. Für die nächsten Generationen würden die neuen Strukturen selbstverständlich sein. Die Initianten der heutigen Landsgemeinde hätten keine Lösung für die anstehenden Herausforderungen im Kanton parat und würden nach der Landsgemeinde wieder von der Bildfläche verschwinden.
- Heinrich Schiesser
- Gemeindepräsident, Braunwald
Heinrich Schiesser beantragt, den Memorialsantrag zu unterstützen. Der Kanton und die Regierung will starke Gemeinden, hat aber in letzter Zeit Gesetze in Kraft gesetzt, welche diesem Ziel entgegen stehen. Niemand weiss genau, welche Investitionen im Zuge der Umsetzung des Dreier-Modells getätigt werden müssen. Der Spareffekt ist zudem zu bezweifeln. Aus eigener Erfahrung weiss Schiesser, dass Sparpotentiale nur durch Kürzung von Löhnen, Investitionsaufschub, Abbau von Leistungen in Randregionen oder durch Effizienzsteigerung erbracht werden kann. Dies ist in der Wirtschaft genau gleich. Die Schaffung von drei Grossgemeinden schränkt zudem den Wettbewerb unter den Gemeinden ein.
- Emil Küng
- Kommissionspräsident, Obstalden
Landrat Emil Küng, lehnt im Namen der Landrats-Kommission den Aufhebungsantrag ab. Die vorberatende Landratskommission sei der Meinung, dass der Landsgemeinde-Entscheid 2006 rechtsgültig zustande gekommen ist. Der laufende Prozess werde von den meisten Landräten als positiv bewertet und so wurden mehrere frühere Skeptiker der Gemeindestrukturreform zu Befürwortern von drei Gemeinden.
- Marianne Dürst
- Regierungsrätin
Regierungsrätin Marianne Dürst beantragt die Ablehnung des Memorialsantrags. Die Glarnerinnen und Glarner haben an der Landsgemeinde 2006 entschieden und durch Zustimmung zum Dreier-Modell der fest verankerten Identität von Hinter-, Mittel- und Unterland Kraft verleiht. Das Verhältnis zwischen Gemeinden untereinander und dem Kanton ist neu zu definieren. Dies stellt eine Chance dar und diese ist am heutigen Tag zu ergreifen. Heute geht es nicht um den Egoismus oder den eigenen Posten, sondern um das Ganze und die Zukunft. Die derzeitige Struktur ist nicht überlebensfähig. Aus diesem Grund müssen wir uns alle auf das gleiche Ziel zu bewegen und für das Dreier-Modell stimmen.