Landsgemeinde vom 06. September 2020
Die Glarner Landsgemeinde findet in der Regel jeweils am ersten Sonntag im Mai statt (3. Mai 2020).
Aufgrund der aktuellen COVID-Umstände im Kanton Glarus hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 25. August 2020 entschieden, die Landsgemeinde nicht durchzuführen. Die nächste Landsgemeinde findet somit am Sonntag, 2. Mai 2021 statt.
(Gemäss Artikel 63 Absatz 2 der Kantonsverfassung hat der Regierungsrat mit Beschluss vom 17. März 2020 entschieden die Landsgemeinde aufgrund der aktuellen pandemischen Umstände betreffend das Coronavirus zu verschieben. Die Landsgemeinde 2020 wird auf Sonntag, 6. September 2020 (Verschiebungsdatum 13. September 2020) verschoben.)
Sie beginnt um 9.30 Uhr. Die Stimmberechtigten treffen sich im Ring auf dem Zaunplatz (auch Landsgemeindeplatz genannt) mitten im Hauptort Glarus. Der Landammann eröffnet und leitet die Landsgemeinde und ermittelt bei Wahlen und Abstimmungen die Mehrheit durch Abschätzen.
Grundlage für die Stimmberechtigten ist das «Memorial für die Landsgemeinde» und den «Nachtrag zum Memorial für die Landsgemeinde». Es enthält die Traktandenliste und eine Beschreibung aller Geschäfte mit einlässlicher Darstellung und Begründung sowie den Antrag des Landrates (Kantonsparlament). Dieser ist, wenn kein abweichender Antrag gestellt wird, genehmigt. An der Glarner Landsgemeinde haben die Stimmberechtigten das Recht „zu raten, zu mindern und zu mehren“. Das heisst, sie können zu jedem Sachgeschäft das Wort verlangen und Änderungen beantragen. Es sind zudem Anträge auch auf Verschiebung, Rückweisung oder Ablehnung möglich.
Zutritt zum Ring haben nur stimmberechtigte Personen. (Es muss der Stimmrechtsausweis den Kontrollorganen vorgewiesen werden).
Informationen für Sehbehinderte und Blinde
Für Sehbehinderte und Blinde steht das Memorial auch als Audio-Datei zur Verfügung. Von der Schweizerischen Bibliothek für Blinde, Seh- und Lesebehinderte (SBS) in Zürich wurde das Memorial im internationalen DAISY-Format hergestellt und auf CD verschickt. Die Dokumente können auf speziellen Abspielgeräten, über Computer und au allen MP3-kompatiblen CD- und DVD-Spielern abgehört werden.
Die Audio-Daten können als ZIP-Datei (590 MB) heruntergeladen werden.