Traktandum 6

Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sozialhilfe
(Reorganisation Abteilung Soziale Dienste)

Heinz Hürzeler

Luchsingen (BBB)

Heinz Hürzeler beantragt, auf die Zusammenlegung der drei Stützpunkte (einem pro Gemeinde) sei zu verzichten.

Früher habe jedes Dorf eine Anlaufstelle für soziale Fragen gehabt, zu Fuss erreichbar. Heute aber sollten Leute von Engi oder Braunwald ÖV, Bähnli oder Taxi nehmen müssen, dabei hätten sie wenig Geld und kämen sonst schon kaum über die Runde. Wolle man ihnen helfen, dann eher wieder mit einer Anlaufstelle in jedem Dorf statt einer einzigen im Kanton. Ausserdem: Neuer Raumbedarf für eine einzige Stelle in Glarus müsste mit einem Bausteuerzuschlag finanziert werden.

Andrea Trummer

Landrätin (Die Mitte)

Andrea Trummer beantragt, dem Gesetzesvorschlag unverändert zuzustimmen.

Eine Analyse von 2019 habe die Zusammenführung in Glarus empfohlen. Sie solle zu mehr Effizienz, Klarheit und fachliche Qualität führen. Die neue Struktur mit Fachbereichen sei bereits jetzt umgesetzt worden. Damit auch noch die örtliche Zusammenführung möglich sei, brauche es die vorgeschlagene Gesetzesänderung. Die aufsuchende Sozialarbeit sei sehr wichtig, sie könne weiterhin stattfinden.

Marianne Lienhard

Regierungsrätin, SVP

Marianne Lienhard beantragt, unverändert der Vorlage zuzustimmen.

Die Sozialen Dienste hätten sich seit der Kantonalisierung als moderne, dienstleistungsorientierte Behörde entwickelt, welche die Menschen ins Zentrum stelle. Die Nähe zu den hilfesuchenden Menschen bleibe wichtig, die aufsuchende Sozialhilfe werde im Gesetz geregelt. Die Sozialarbeitenden würden zu fixen Zeiten in öffentlich zugänglichen Lokalen in den Gemeinden präsent sein. «Ich kann versichern, dass der Bedarf an Immobilien für eine zentrale Stelle in Glarus sehr sorgfältig geprüft wird», sagt Lienhard.